52-Jähriger nannte es erst eine „geschlossene Gesellschaft“ und hatte dann angeblich eine mündliche Genehmigung des Landratamtes.
Für Donnerstag, 13.12.2012, wurde mittels Flyer für eine Veranstaltung in einer Diskothek in Mitterfelden geworben. Ermittlungen ergaben, dass für die Lokalität aktuell keine Konzession vorliegt - das Gewerbe war vom letzten Betreiber Mitte Oktober 2012 abgemeldet worden.
Bei einer entsprechenden Überprüfung durch eine Streife der PI Freilassing, unterstützt durch Beamte des Einsatzzuges Traunstein, wurde um 22.15 Uhr tatsächlich ein Gaststättenbetrieb festgestellt. Der vor Ort befindliche Verantwortliche, ein 52-jähriger Salzburger, verwies zunächst auf eine „geschlossene Gesellschaft“.
Nach Hinweis auf das öffentliche Ankündigen mittels Flyer schwenkte er um und machte dann angebliche, mündliche Zusagen von Sachbearbeitern des Landratsamtes zur Gestattung geltend. Da grundsätzlich zum Betrieb von Gaststätten ein schriftlicher Erlaubnisbescheid erforderlich ist, wurde davon ausgegangen, dass es sich um Schutzbehauptungen handelt und die notwendige Konzession fehlt. Nach Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung Ainring wurde deshalb der Betrieb eingestellt - die nur mäßig anwesenden Besucher mussten die Lokalität verlassen. Gegen den Wirt, der eigenen Angaben zufolge nur im Auftrag eines anderen Salzburgers tätig wurde, erstatteten die Beamte eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Bei der Überprüfung des Personals wurde festgestellt, dass offenbar 6 Personen ohne die erforderliche, arbeitsrechtliche Anmeldung beschäftigt wurden. Diesbezüglich werden wegen der im Raum stehenden „Schwarzarbeit“ Ermittlungsverfahren gegen das Bedienungspersonal sowie den Gaststättenbetreiber bzw. den Geschäftsführer eingeleitet.
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