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Vereinspauschale für Sportvereine im Jahr 2022 – Antragstellung noch bis 1. März 2022

Das Landratsamt informiert, dass der Freistaat Bayern die Sportvereine auch im Jahr 2022 wieder mit der sogenannten Vereinspauschale unterstützt. 50 Vereine aus dem Berchtesgadener Land haben diese Förderung im Jahr 2021 erhalten.

Die Kriterien für den Erhalt einer Vereinspauschale sind in der Sportförderrichtlinie des Freistaates Bayern festgelegt: Der Verein muss ins Vereinsregister bzw. in die Liste der privilegierten Schützengesellschaften eingetragen sein. Er muss seinen Sitz in Bayern haben, Pflege des Sports oder einer Sportart muss als Vereinszweck bestimmt sein, gegebenenfalls auch neben anderen Zwecken. Zudem ist die Mitgliedschaft im Bayerischen Landessportverband (BLSV) einschließlich seiner Fachverbände und Anschlussorganisationen erforderlich. Eine Mitgliedschaft beim Bayerischen Sportschützenbund, beim Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband oder beim Oberpfälzer Schützenbund zählt ebenfalls. Darüber hinaus muss der Verein vom Finanzamt als steuerrechtlich gemeinnützig anerkannt sein, seine Finanzverhältnisse müssen geordnet sein und er muss ein gewisses Mindest-Beitragsaufkommen aufweisen.

Hinweis: Auf Grund der Corona-Pandemie gilt aktive Jugendarbeit im Verein, die durch eine bestimmte Quote an jungen Mitgliedern nachzuweisen wäre, 2022 nicht als Voraussetzung. Zusätzlich können auch heuer Übungsleiterlizenzen anerkannt werden, die bereits nach dem 1. März 2020 abgelaufen sind.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit für die Förderung der Erlebten Inklusiven Sportschule (EISs) im Januar 2021 von den Landratsämtern auf den Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband (BVS Bayern) übertragen wurde.

Wie viel Geld ein Verein erhält, richtet sich zwar auch nach der Mitgliederzahl – wesentlich stärker ins Gewicht fällt aber, wie viele ausgebildete und geprüfte Übungsleiter im Verein tätig sind. Auf diesem Weg leistet der Freistaat einen wesentlichen Beitrag zu qualifizierter Arbeit in den Vereinen vor Ort.

Anträge müssen vollständig bis spätestens 1. März 2022 (Ausschlussfrist) beim Landratsamt Berchtesgadener Land gestellt werden. Das Datum des Poststempels bzw. Einlieferungsbelegs ist ausreichend. Die Sportförderrichtlinien geben vor, dass verspätete oder zu diesem Zeitpunkt unvollständige Anträge nicht berücksichtigt werden.

Antragsvordrucke und die Förderrichtlinie selbst stellt das Landratsamt auf https://www.lra-bgl.de/t/der-landkreis/sportfoerderung/ zur Verfügung.

Das Landratsamt berät unter birgit.tichowitsch@lra-bgl.de, Telefon 08651 773 363 (Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 11 Uhr). Weitere Details können auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration unter https://www.innenministerium.bayern.de/sug/sport/foerderung/index.php abgerufen werden.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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