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288 neue positive Coronatestungen im Berchtesgadener Land – Mehrheit der Krankenhauspatienten geimpft

Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit gestern 288 weitere bestätigte COVID-19-Fälle im Landkreis gibt. Davon befanden sich 35 Personen als direkte Kontaktpersonen in Quarantäne. Die Gesamtzahl der seit März 2020 registrierten COVID-19-Fälle mit Wohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land steigt somit auf 18.336 (Stand RKI: 27.01.2022, 00:00 Uhr). Nach derzeitigem Meldungsstand liegt der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land bei 1.187,8 (Stand RKI: 27.01.2022, 00:00 Uhr).

Aktuell gibt es 1.772 aktive COVID-19-Fälle im Landkreis. Derzeit gibt es insgesamt 596 Fälle in Einrichtungen im Landkreis Berchtesgadener Land, davon 86 in Alten- und Pflegeheimen, 65 in Gemeinschaftsunterkünften, 319 in Schulen, 124 in Kindergärten und 2 in Justizvollzugsanstalten. In den vergangenen 7 Tagen gab es insgesamt 1.263 neue COVID-19-Fälle.

In den Kliniken der Kliniken Südostbayern AG (KSOB) im Berchtesgadener Land werden aktuell 34 COVID-19-Patienten stationär behandelt. 28 Patienten davon haben ihren Wohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land. Derzeit wird in den Kliniken im Berchtesgadener Land kein Patient intensivmedizinisch betreut. Von den 34 im Berchtesgadener Land stationär behandelten Patienten sind 18 Personen vollständig geimpft. Von diesen 18 Patienten haben 17 Personen ihren Wohnsitz im Berchtesgadener Land und werden auf der Normalstation behandelt.

Die KSOB behandeln an den Standorten im Landkreis Traunstein derzeit insgesamt 23 COVID-19-Patienten. Davon haben 5 Personen ihren Wohnsitz im Berchtesgadener Land, 4 Personen werden auf der Normalstation und 1 Person intensivmedizinisch behandelt. Von diesen 5 Personen sind 3 Patienten vollständig geimpft und werden auf der Normalstation behandelt.

Insgesamt werden in den Kliniken der KSOB an ihren Standorten im Berchtesgadener Land und Traunstein 57 COVID-19-Patienten behandelt. Davon befinden sich 54 Patienten auf der Normalstation und 3 Patienten auf der Intensivstation.

Gemeindeverteilung


Die aktuelle Gemeindeaufstellung zeigt einen Vergleich der Neuinfektionen der jeweils letzten 7 Tage in den einzelnen Gemeinden im Landkreis Berchtesgadener Land:

GemeindeEinwohner je GemeindeStand: 24.01.2022Stand: 27.01.2022
Ainring9.847103111
Anger4.5323032
Bad Reichenhall18.530203240
Bayerisch Gmain3.0861631
Berchtesgaden7.698100112
Bischofswiesen7.2807985
Freilassing17.289231308
Laufen7.3194165
Marktschellenberg1.7643540
Piding5.4473240
Ramsau b. Berchtesgaden1.71499
Saaldorf-Surheim5.5544450
Schneizlreuth1.3251212
Schönau a. Königssee5.5964142
Teisendorf9.3466986
GESAMT 106.3271.0451.263


Patientenverteilung


Die 34 derzeit in den Kliniken im Berchtesgadener Land behandelten Patienten verteilen sich wie folgt auf die Altersgruppen:

AlterNormalstationdavon ungeimpftIntensivstationdavon ungeimpft
10 - 19 Jahre0000
20 - 39 Jahre1000
40 - 59 Jahre0000
60 - 79 Jahre16900
über 80 Jahre17700
GESAMT341600


Anmerkung der Redaktion: Zu den Ungeimpften werden auch alle Patienten mit unklarem Impfstatus sowie unvollständig Geimpfte gezählt.

Aktueller Stand der Impfungen


Mit Stand Mittwoch, 26. Januar 2022, 20:00 Uhr sind im Landkreis Berchtesgadener Land insgesamt 180.041 Impfungen durchgeführt worden. Diese verteilen sich auf 65.689 Erstimpfungen (61,85 %), 66.144 Zweitimpfungen (62,28 %), 47.619 Auffrischungsimpfungen (71,99 % aller Zweitgeimpften) und 589 Impfungen bei Unter-12-Jährigen (nur Impfzentrum).

Hinweis: In vielen Landkreisen sind derzeit statistisch mehr Zweit- als Erstimpfungen erfasst. Dieser Effekt kommt im Wesentlichen dadurch zu Stande, dass Impfungen mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson lange als abgeschlossene Impfung und damit als Zweitimpfungen erfasst wurden. Auch Personen, die nach überstandener COVID-19-Erkrankung eine Impfdosis erhalten haben, flossen in die Statistik der Zweitimpfungen mit ein.

Hinweis zur Allgemeinverfügung


Das Landratsamt Berchtesgadener Land ist am heutigen Vormittag, 27. Januar 2022, vom Verwaltungsgericht München darüber informiert worden, dass auch ein weiterer Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung vom 14. Januar 2022 zu Beschränkungen für nicht angemeldete Versammlungen abgelehnt wurde. Nach Auffassung des Gerichts war der Antrag unbegründet und deshalb abzulehnen. Somit behält die Allgemeinverfügung auch für zukünftige Versammlungen ihre Gültigkeit. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit dar und können nach Art. 20, 21 BayVersG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bzw. Geldbuße bis zu 3.000 Euro bestraft werden.

red/Pressemitteilung LRA BGL

2 Kommentare

Erst- und Zweitimpfungen
von Peter Becker am
+- 0

Mehr Zweitimpfungen (66.144) als Erstimpfungen (65.689). Wie erklärt sich das?

LG Peter Becker

Antworten
Aw: Erst- und Zweitimpfungen
von untersberger.info am
+- 0

Ist im Abschnitt Impfungen erklärt. Unter anderem benötigte der Impfstoff von Johnson & Johnson lange Zeit nur eine Impfung und wurde daher direkt als Zweitimpfung gewertet.

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