Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit Freitag 361 weitere bestätigte COVID-19-Fälle im Landkreis gibt. Davon befanden sich 27 Personen als direkte Kontaktpersonen in Quarantäne. Die Gesamtzahl der seit März 2020 registrierten COVID-19-Fälle mit Wohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land steigt somit auf 11.006 (Stand RKI: 15.11.2021, 00:00 Uhr). Nach derzeitigem Meldungsstand liegt der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land bei 930,1 (Stand RKI: 15.11.2021, 00:00 Uhr).
Von den insgesamt 11.006 COVID-19-Fällen sind mittlerweile 9.529 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen. Aktuell gibt es 1.367 aktive COVID-19-Fälle im Landkreis. Derzeit gibt es insgesamt 417 Fälle in Einrichtungen im Landkreis Berchtesgadener Land, davon 34 in Alten- und Pflegeheimen, 3 in Gemeinschaftsunterkünften, 317 in Schulen, 55 in Kindergärten und 8 in Justizvollzugsanstalten. In den vergangenen 7 Tagen gab es insgesamt 989 neue COVID-19-Fälle.
Das Gesundheitsamt ermittelt Kontaktpersonen positiv getesteter COVID-19-Fälle und leitet die notwendigen Maßnahmen ein, wie z. B. eine häusliche Quarantäne. Aktuell befinden sich 619 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Kliniken der Kliniken Südostbayern AG (KSOB) im Berchtesgadener Land werden aktuell 42 COVID-19-Patienten stationär behandelt. 35 Patienten davon haben ihren Wohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land. Derzeit werden in den Kliniken im Berchtesgadener Land insgesamt 4 Patienten intensivmedizinisch betreut, davon haben 3 Personen ihren Wohnsitz im Berchtesgadener Land. Von den 42 im Berchtesgadener Land stationär behandelten Patienten sind 8 Personen vollständig geimpft, 6 werden auf der Normalstation und 2 intensivmedizinisch behandelt. 5 Personen davon haben ihren Wohnsitz im Berchtesgadener Land, davon werden 4 Patienten auf der Normalstation und 1 Patient intensivmedizinisch behandelt.
Die KSOB behandeln an den Standorten im Landkreis Traunstein derzeit insgesamt 67 COVID-19-Patienten. Davon haben 12 Personen ihren Wohnsitz im Berchtesgadener Land, 8 Patienten werden auf der Normalstation und 3 Patienten intensivmedizinisch behandelt. Von diesen 12 Personen sind 5 Person vollständig geimpft, 4 Patienten werden auf der Normalstation und 1 Patient intensivmedizinisch behandelt.
Insgesamt werden in den Kliniken der KSOB an ihren Standorten im Berchtesgadener Land und Traunstein 109 COVID-19-Patienten behandelt. Davon befinden sich 87 Patienten auf der Normalstation und 22 Patienten auf der Intensivstation.
In der vergangenen Woche (KW 45) wurden im kommunalen Testzentrum BGL in Bayerisch Gmain insgesamt 1.202 Personen abgestrichen. COVID-19-positiv getestete Personen, die ihren Wohnsitz nicht im Berchtesgadener Land haben, werden nicht zur Gesamtzahl der seit März 2020 registrierten COVID-19-Fälle im Landkreis Berchtesgadener Land gezählt und werden daher auch nicht zur Berechnung der 7-Tage-Inzidenz des Berchtesgadener Lands herangezogen.
Die aktuelle Gemeindeaufstellung zeigt einen Vergleich der Neuinfektionen der jeweils letzten 7 Tage in den einzelnen Gemeinden im Landkreis Berchtesgadener Land:
| Gemeinde | Einwohner je Gemeinde | Stand: 11.11.2021 | Stand: 15.11.2021 |
|---|---|---|---|
| Ainring | 9.847 | 98 | 98 |
| Anger | 4.532 | 73 | 63 |
| Bad Reichenhall | 18.530 | 162 | 141 |
| Bayerisch Gmain | 3.086 | 31 | 31 |
| Berchtesgaden | 7.698 | 28 | 39 |
| Bischofswiesen | 7.280 | 37 | 43 |
| Freilassing | 17.289 | 150 | 159 |
| Laufen | 7.319 | 64 | 58 |
| Marktschellenberg | 1.764 | 11 | 19 |
| Piding | 5.447 | 59 | 62 |
| Ramsau b. Berchtesgaden | 1.714 | 7 | 15 |
| Saaldorf-Surheim | 5.554 | 64 | 61 |
| Schneizlreuth | 1.325 | 17 | 25 |
| Schönau a. Königssee | 5.596 | 24 | 35 |
| Teisendorf | 9.346 | 147 | 140 |
| GESAMT | 106.327 | 972 | 989 |
Die COVID-19-Fälle der letzten 7 Tage im Berchtesgadener Land verteilen sich auf Altersgruppen wie folgt:
| Jahrgang | Stand: 08.11.2021 | Stand: 15.11.2021 |
|---|---|---|
| 2011 – 2021 | 51 | 95 |
| 2001 – 2010 | 123 | 150 |
| 1991 – 2000 | 146 | 160 |
| 1981 – 1990 | 121 | 131 |
| 1971 – 1980 | 85 | 131 |
| 1961 – 1970 | 104 | 165 |
| 1951 – 1960 | 48 | 71 |
| 1941 – 1950 | 30 | 49 |
| 1931 – 1940 | 16 | 32 |
| 1921 – 1930 | 4 | 5 |
| Gesamt | 728 | 989 |
Im Landkreis Berchtesgadener Land wurden mit Stand 14.11.2021, 17:00 Uhr bislang insgesamt 126.200 Impfungen durchgeführt, davon 61.018 Erstimpfungen (57,46 %), 59.373 Zweitimpfungen (55,91 %) und 5.809 (9,78 %) Auffrischungsimpfungen.
Die Landkreise Berchtesgadener Land, Mühldorf a. Inn, Altötting, Traunstein und Miesbach sowie die Stadt und der Landkreis Rosenheim sind weiterhin besonders stark von Corona-Neuinfektionen betroffen. Die Lage in den Kliniken der Region ist besorgniserregend. Ergänzend zum Katastrophenfall, den der Freistaat Bayern nun ausgerufen hat, haben sich die Landräte der betroffenen Landkreise und der Oberbürgermeister der Stadt Rosenheim mit der Regierung von Oberbayern abgestimmt und auf weitergehende Maßnahmen verständigt, die am heutigen Montag, 15. November, befristet bis zum Ablauf des 24. November 2021, in Kraft getreten sind.
Für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe findet die 2G-Regelung Anwendung. Der Zugang zu diesen Bereichen ist somit nur noch geimpften und genesenen Personen sowie Kindern unter 12 Jahren gestattet (Kinder unter 6 Jahren ohne Test, Kinder zwischen 6 und 11 Jahren mit Schultest). Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, erhalten mit einem aktuellen PCR-Test Zutritt zur Einrichtung, wenn der Betreiber dies gestattet. Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige mit Kundenkontakt, bei denen 2G gilt, müssen wöchentlich zwei PCR-Testungen (oder einen Schnelltest/ Selbsttest unter Aufsicht an jedem Arbeitstag) vornehmen, wenn sie weder geimpft noch genesen sind.
Für bereits angereiste Übernachtungsgäste gilt die bisherige Regelung der "Roten Ampel" vorübergehend bis einschließlich 21.11.2021 weiter. Der Gastgeber kann dabei von dieser Übergangsregelung Gebrauch machen oder die Verschärfung umgehend umsetzen.
Für Besucher von Pflege- und Behinderteneinrichtungen gilt 3G-Plus. Die Sonderregelung für Schüler und Schülerinnen besteht weiterhin: Diese können Pflegeeinrichtungen ohne aktuellen PCR-Test besuchen. Die Sterbebegleitung ist weiterhin jederzeit zulässig. Die Maskenpflicht für alle Besucher entsprechender Einrichtungen bleibt trotz der Vorlage eines PCR-Tests weiterhin bestehen.
In allen Betrieben gilt für Beschäftigte mit Kontakt zu anderen Personen im Rahmen der Tätigkeit die 3G-Regel. Beschäftigte, die weder geimpft noch genesen sind, müssen somit an zwei Tagen pro Woche über einen Schnelltest-Nachweis verfügen. Damit wird die 3G-Regel am Arbeitsplatz auf den ÖPNV, Handel sowie auf Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten ausgeweitet.
Sind gemäß der 14. BayIfSMV weitergehende Einschränkungen als die 3G-Regelung für die Beschäftigten festgelegt, bleiben diese unberührt.
Die vollständige Allgemeinverfügung mit den detaillierten Bestimmungen ist im Sonderamtsblatt Nr. 45a unter https://www.lra-bgl.de/fileadmin/user_upload/content/doc/Das_Landratsamt/Amtsblaetter/2021/Amtsblatt_Nr_45a_vom_12-11-2021_Volltext.pdf abrufbar.
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