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Hochwasserhilfen 2021: Programm zur Unterstützung vom Starkregen und Hochwasser betroffener privater Haushalte und Wohnungsunternehmen

Geschädigte Bürgerinnen und Bürger können die Zuschüsse bis Ende Juni 2023 bei der Regierung von Oberbayern beantragen. Zuschussfähig sind unter anderem die Schadensbeseitigung und defekter Hausrat.

Die Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 haben im südlichen Teil des Landkreises Berchtesgadener Land erhebliche Schäden verursacht. Die Hilfsmaßnahmen für die Betroffenen dieser Katastrophe werden aus dem nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ finanziert. Hierzu wird nach Abstimmung mit Bund und Ländern auch ein Programm zur Unterstützung vom Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 betroffener privater Haushalte und Wohnungsunternehmen in Bayern aufgelegt.

Die Finanzhilfen werden als Billigkeitsleistung gemäß Art. 53 BayHO für Maßnahmen zur Beseitigung von starkregen- und hochwasserbedingten Schäden gewährt.

Die geschädigten Bürgerinnen und Bürger erhalten Zuschüsse zur Schadensbeseitigung an ihren Wohngebäuden in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Instandsetzungskosten. Wurde das Wohngebäude zerstört, ist auch die Neuerrichtung förderfähig (Ersatzvorhaben). In Härtefällen kann die Förderung erhöht werden. Auch die Reparatur beschädigter notwendiger Hausratsgegenstände oder die Wiederbeschaffung zerstörten Hausrats sind förderfähig. Erhaltene Soforthilfen sind auf die Förderung anzurechnen.

Bereits begonnene Maßnahmen zur Beseitigung der entstandenen Schäden können bei der Förderung anerkannt werden, soweit sie nach dem Hochwasserereignis (Stichtag: 1. Juli 2021) beauftragt wurden und sparsam und zweckmäßig ausgeführt werden. Die Schäden sollten vor der Beseitigung dokumentiert werden.

Die Anträge sind bei der Regierung von Oberbayern per E-Mail: wohnungswesen@reg-ob.bayern.de oder per Post zu stellen.

Die Zuschüsse müssen bis spätestens 30. Juni 2023 beantragt werden.

Die Bekanntmachung der Förderbedingungen und den Antrag für die Beantragung des Zuschusses sind auf der Website des Landratsamts abrufbar unter https://www.lra-bgl.de/lw/sicherheit-verkehr/katastrophen-zivilschutz/ oder unter https://www.stmb.bayern.de/wohnen/hochwasserhilfen2021/index.php abrufbar.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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