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Seit Freitag 402 neue Coronavirus-Infektionsfälle im Berchtesgadener Land – Regionale und bayernweite Ampel auf Rot

Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit Freitag 402 weitere bestätigte COVID-19-Fälle im Landkreis gibt. Davon befanden sich 15 Personen als direkte Kontaktpersonen in Quarantäne. Die Gesamtzahl der seit März 2020 registrierten COVID-19-Fälle mit Wohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land steigt somit auf 9.997 (Stand RKI: 08.11.2021, 00:00 Uhr). Nach derzeitigem Meldungsstand liegt der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land bei 684,7 (Stand RKI: 08.11.2021, 00:00 Uhr).

Von den insgesamt 9.997 COVID-19-Fällen sind mittlerweile 8.898 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen. Aktuell gibt es 989 aktive COVID-19-Fälle im Landkreis. Derzeit gibt es insgesamt 289 Fälle in Einrichtungen im Landkreis Berchtesgadener Land, davon 37 in Alten- und Pflegeheimen, 2 in Gemeinschaftsunterkünften, 211 in Schulen und 39 in Kindergärten. In den vergangenen 7 Tagen gab es insgesamt 728 neue COVID-19-Fälle.

Das Gesundheitsamt ermittelt Kontaktpersonen positiv getesteter COVID-19-Fälle und leitet die notwendigen Maßnahmen ein, wie z. B. eine häusliche Quarantäne. Aktuell befinden sich 316 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.

In den Kliniken der Kliniken Südostbayern AG (KSOB) im Berchtesgadener Land werden aktuell 51 COVID-19-Patienten stationär behandelt. 39 Patienten davon haben ihren Wohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land. Derzeit werden in den Kliniken im Berchtesgadener Land insgesamt 4 Patienten intensivmedizinisch betreut, davon haben 3 Personen ihren Wohnsitz im Berchtesgadener Land. Von den 51 im Berchtesgadener Land stationär behandelten Patienten sind 12 Personen vollständig geimpft, 11 werden auf der Normalstation und 1 intensivmedizinisch behandelt. 7 Personen davon haben ihren Wohnsitz im Berchtesgadener Land und werden auf der Normalstation behandelt.

Die KSOB behandeln am Standort in Traunstein derzeit insgesamt 45 COVID-19-Patienten. Davon haben 5 Personen ihren Wohnsitz im Berchtesgadener Land und werden auf der Normalstation behandelt. Von diesen 5 Personen sind 3 Personen vollständig geimpft und werden auf der Normalstation behandelt.

Insgesamt werden in den Kliniken der KSOB an ihren Standorten im Berchtesgadener Land und Traunstein 96 COVID-19-Patienten behandelt. Davon befinden sich 84 Patienten auf der Normalstation und 12 Patienten auf der Intensivstation.

Die Intensivbettenauslastung im Leitstellenbereich Traunstein, dem auch der Landkreis Berchtesgadener Land angehört, liegt aktuell bei 86 Prozent. Damit gilt im Landkreis Berchtesgadener Land aktuell die regionale Hotspotregelung gemäß der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV).

Gemeindeverteilung


Die aktuelle Gemeindeaufstellung zeigt einen Vergleich der Neuinfektionen der jeweils letzten 7 Tage in den einzelnen Gemeinden im Landkreis Berchtesgadener Land:

GemeindeEinwohner je GemeindeStand: 04.11.2021Stand: 08.11.2021
Ainring9.8476382
Anger4.5323363
Bad Reichenhall18.53067110
Bayerisch Gmain3.0861823
Berchtesgaden7.6981922
Bischofswiesen7.2802034
Freilassing17.2895997
Laufen7.3192960
Marktschellenberg1.76477
Piding5.4473441
Ramsau b. Berchtesgaden1.71435
Saaldorf-Surheim5.5544347
Schneizlreuth1.32534
Schönau a. Königssee5.5961119
Teisendorf9.34671114
GESAMT 106.327480728


Altersverteilung


Die COVID-19-Fälle der letzten 7 Tage im Berchtesgadener Land verteilen sich auf Altersgruppen wie folgt:

JahrgangStand: 02.11.2021Stand: 08.11.2021
2011 – 20219851
2001 – 201091123
1991 – 200071146
1981 – 199099121
1971 – 19809185
1961 – 197066104
1951 – 19603448
1941 – 19501530
1931 – 19401216
1921 – 193024
Gesamt579728


Aktueller Stand der Impfungen


Im Landkreis Berchtesgadener Land wurden mit Stand 08.2021, 17:00 Uhr bislang insgesamt 122.747 Impfungen durchgeführt, davon 60.286 Erstimpfungen (56,77 %), 58.863 Zweitimpfungen (55,43 %) und 3.598 Auffrischungsimpfungen.

Regionale Ampel steht auf „Rot“ – Geänderte Maßnahmen seit gestern in Kraft


Im Berchtesgadener Land gelten seit Sonntag, 7. November 2021, die neuen Regelungen einer roten Krankenhausampel entsprechend der geänderten 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV). Das Landratsamt hat am Samstag, 6. November 2021 eine entsprechende Bekanntmachung im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Bayerische Staatsregierung hat mit der seit 6. November 2021 in Kraft getretenen Änderung der 14. BayIfSMV unter anderem eine regionale Hotspotregelung eingeführt. Diese gilt für alle Landkreise, die (1) zu einem Leitstellenbereich gehören, in dem die zur Verfügung stehenden Intensivbetten bereits zu mindestens 80 Prozent ausgelastet sind, und in denen zugleich (2) eine 7-Tage-Inzidenz von 300 überschritten wird. In diesen Landkreisen müssen jene Maßnahmen umgesetzt werden, die bei einer bayernweiten roten Krankenhausregelung gelten würden. Der Landkreis Berchtesgadener Land hat diese beiden Schwellenwerte überschritten.


Damit gelten seit 7. November 2021 folgende zusätzliche Maßnahmen:

1.) 2G-Regelung anstatt 3G oder 3Gplus


Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die sonst nach 3G- oder 3Gplus-Regeln zugänglich sind, sind nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete. Beschäftigte in Betrieben, in denen gemäß dieser Regelung 2G gilt, müssen zweimal wöchentlich einen PCR Test machen.

Ausgenommen von der 2G-Regelung sind: Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei 3Gplus.

Kinder unter 12 Jahren sind ebenfalls von der 2G-Regel ausgenommen.

In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).

2.) 3G am Arbeitsplatz


Die Zugangsregelung „3G“ gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten einschließlich des Inhabers für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Ein einfacher Schnelltest oder Selbsttest unter Aufsicht am Arbeitsplatz zweimal pro Woche genügt entsprechend der Vorgaben des Freistaats. Ausgenommen davon sind: Handel, ÖPNV und Schülerbeförderung.

Beschäftigte in Betrieben, in denen 2G gilt, müssen zweimal wöchentlich einen PCR Test machen.

Die Maßnahmen enden wieder, sobald nach Feststellung der Kreisverwaltungsbehörde ein Parameter drei Tage lang unter den genannten Werten liegt.

Unverändert gültig bleiben die bereits im Landkreis geltende FFP2-Maskenpflicht, 2G in Diskotheken, Clubs und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen sowie die Verlängerung der Quarantänedauer von Kontaktpersonen auf mindestens 10 Tage.

Vorerst befristete Wiedereinführung der Maskenpflicht an Schulen


Darüber hinaus gilt Folgendes für die Schulen:

Um nach den Herbstferien die Gefahr von weiteren Infektionen durch Reiserückkehrer möglichst zu verringern, wird in den Grundschulen für eine Woche und in den weiterführenden Schulen für zwei Wochen wieder eine Maskenpflicht im Schulgebäude eingeführt. Diese entspricht den Regelungen wie zu Schuljahresbeginn: Maskenpflicht auch am Platz und unabhängig vom Mindestabstand, Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 können eine textile Mund-Nasen-Bedeckung tragen, alle übrigen Schüler medizinische Gesichtsmasken.

Bei einem Infektionsfall in einer Klasse werden die Teilnehmer dieser Klasse künftig eine Woche lang an jedem Schultag getestet.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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