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Seit Freitag 109 neue COVID-19-Fälle im Berchtesgadener Land – Inzidenzwert steigt auf 248,3

Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit Freitag 109 weitere bestätigte COVID-19-Fälle im Landkreis gibt. Davon befanden sich 20 Personen als direkte Kontaktpersonen in Quarantäne. Die Gesamtzahl der seit März 2020 registrierten COVID-19-Fälle mit Wohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land steigt somit auf 7.755 (Stand RKI: 11.10.2021, 00:00 Uhr). Nach derzeitigem Meldungsstand liegt der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land bei 248,3 (Stand RKI: 11.10.2021, 00:00 Uhr).

Von den insgesamt 7.755 COVID-19-Fällen sind mittlerweile 7.283 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen. Aktuell gibt es 369 aktive COVID-19-Fälle im Landkreis. Derzeit gibt es 122 Fälle in Einrichtungen im Landkreis Berchtesgadener Land (dazu zählen Alten- und Pflegeheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Kindergärten und Schulen). Ein verstärktes Infektionsgeschehen ist dabei aktuell insbesondere an Schulen, aber auch an Kindergärten erkennbar.

In den vergangenen 7 Tagen gab es insgesamt 264 neue COVID-19-Fälle. Bei 99 Befunden wurde eine Virusmutation festgestellt. Alle 99 Fälle sind der Delta-Variante zuzuordnen. Von den 264 Neuinfektionen der vergangen 7 Tage waren 39 Personen vollständig geimpft. Bei diesen 39 Personen traten in 29 Fällen Symptome auf.

Bei allen positiv getesteten COVID-19-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen ein, wie z. B. eine häusliche Quarantäne. Aktuell befinden sich 253 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.

In den Kliniken der Kliniken Südostbayern AG (KSOB) im Berchtesgadener Land werden aktuell 22 COVID-19-Patienten stationär behandelt. 15 Patienten davon haben ihren Wohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land. Derzeit werden in den Kliniken im Berchtesgadener Land insgesamt 2 Patienten intensivmedizinisch betreut, diese 2 Patienten haben ihren Wohnsitz im Berchtesgadener Land. Von den 22 im Berchtesgadener Land stationär behandelten Patienten ist 1 Person vollständig geimpft, diese Person hat ihren Wohnsitz nicht im Berchtesgadener Land.

Die KSOB behandeln am Standort in Traunstein derzeit insgesamt 20 COVID-19-Patienten. 4 Personen davon haben ihren Wohnsitz im Berchtesgadener Land, davon werden 3 Personen auf Normalstation und 1 Person intensivmedizinisch betreut.

Insgesamt werden in den Kliniken der KSOB an ihren Standorten im Berchtesgadener Land und Traunstein 42 COVID-19-Patienten behandelt. Davon befinden sich 34 Patienten auf der Normalstation und 8 Patienten auf der Intensivstation.

Die Bayerische Krankenhausampel als Indikator für die Belastung des Gesundheitssystems, für deren Schaltung die Hospitalisierungszahlen für den gesamten Freistaat herangezogen werden, steht aktuell auf grün.


In der vergangenen Woche (KW 40) wurden im kommunalen Testzentrum BGL in Bayerisch Gmain insgesamt 2.532 Personen abgestrichen. COVID-19-positiv getestete Personen, die ihren Wohnsitz nicht im Berchtesgadener Land haben, werden nicht zur Gesamtzahl der seit März 2020 registrierten COVID-19-Fälle im Landkreis Berchtesgadener Land gezählt und werden daher auch nicht zur Berechnung der 7-Tage-Inzidenz des Berchtesgadener Lands herangezogen.

Aktueller Stand der Impfungen


Im Landkreis Berchtesgadener Land wurden mit Stand 09.10.2021, 17:00 Uhr bislang insgesamt 116.738 Impfungen durchgeführt, davon 58.768 Erstimpfungen (55,34 %), 56.882 Zweitimpfungen (53,56 %) und 1.088 Auffrischungsimpfungen.

Gemeindeverteilung


Die aktuelle Gemeindeaufstellung zeigt einen Vergleich der Neuinfektionen der jeweils letzten 7 Tage in den einzelnen Gemeinden im Landkreis Berchtesgadener Land:

GemeindeEinwohner je GemeindeStand: 07.10.2021Stand: 11.10.2021
Ainring9.8472632
Anger4.5321824
Bad Reichenhall18.5303838
Bayerisch Gmain3.08644
Berchtesgaden7.69876
Bischofswiesen7.2801316
Freilassing17.2893038
Laufen7.31998
Marktschellenberg1.76435
Piding5.4471720
Ramsau b. Berchtesgaden1.71424
Saaldorf-Surheim5.5541514
Schneizlreuth1.32579
Schönau a. Königssee5.596177
Teisendorf9.3464139
GESAMT106.327247264


Altersverteilung


Die COVID-19-Fälle der letzten 7 Tage im Berchtesgadener Land verteilen sich auf Altersgruppen wie folgt:

JahrgangStand: 04.10.2021Stand: 11.10.2021
2011 – 20212429
2001 – 20104751
1991 – 20005139
1981 – 19903952
1971 – 19803536
1961 – 19702535
1951 – 19601815
1941 – 195081
1931 – 194026
1921 – 193000
Gesamt249264


Informationen zum kommunalen Testzentrum Bayerisch Gmain


Mit der Neufassung der Corona-Testverordnung (TestV) entfällt seit Montag, 11. Oktober, 2021 grundsätzlich das Angebot für kostenlose Coronatests. Entsprechend den Vorgaben von Bund und Freistaat Bayern besteht dann nur noch in bestimmten Fällen ein Anspruch auf kostenlose Antigentests und nur noch im Einzelfall einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test.

Im kommunalen Testzentrum in Bayerisch Gmain ist eine Testung daher ab Montag, 11. Oktober 2021 nur noch für jene Personen möglich, die einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test haben. Kostenpflichtige Tests dürfen nach Anweisung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) in den kommunalen Testzentren nicht angeboten werden.

Eine kostenlose Testung ist in folgenden Fällen im kommunalen Testzentrum möglich:

• Testung von engen Kontaktpersonen oder bei Warnhinweis der Corona-Warn-App (gegen Vorlage der Quarantänebestätigung des Gesundheitsamtes bzw. des Nachweises des Arztes, oder der Warnung in der App)

• Bei Ausbruchsgeschehen, wenn Testungen vom Gesundheitsamt angeordnet wurden (gegen Vorlage der Anordnung des Gesundheitsamtes)

• Bestätigende Testung nach positivem Antigenschnelltest oder Selbsttest (gegen Vorlage des Testzertifikates bzw. des positiven Selbsttests)

• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (gegen Vorlage eines Berechtigungsscheines des Arbeitgebers)

Personen, die sich nicht impfen lassen können, etwa wegen medizinischer Kontraindikation, und Kinder unter 12 Jahren haben weiterhin einen Anspruch auf eine kostenlose Testung. Dieser Anspruch beschränkt sich jedoch laut der Testverordnung auf eine Testung mittels Antigenschnelltest.

Die aktuelle Testverordnung ist online unter https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/EaknuyebqGE4JSI7pwk/content/EaknuyebqGE4JSI7pwk/BAnz%20AT%2021.09.2021%20V1.pdf?inline zu finden.

Nähere Informationen zum Corona-Testzentrum BGL in Bayerisch Gmain sowie zu privaten PCR- und Schnellteststationen im Landkreis gibt es unter http://www.testzentrum-bgl.de.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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