Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit gestern 47 weitere bestätigte COVID-19-Fälle im Landkreis gibt. Davon befanden sich 15 Personen als direkte Kontaktpersonen in Quarantäne. Die Gesamtzahl der seit März 2020 registrierten COVID-19-Fälle mit Wohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land steigt somit auf 7.646 (Stand RKI: 08.10.2021, 00:00 Uhr). Nach derzeitigem Meldungsstand liegt der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land bei 244,5 (Stand RKI: 08.10.2021, 00:00 Uhr).
Von den insgesamt 7.646 COVID-19-Fällen sind mittlerweile 7.136 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen. Aktuell gibt es 407 aktive COVID-19-Fälle im Landkreis. Derzeit gibt es 114 Fälle in Einrichtungen im Landkreis Berchtesgadener Land (dazu zählen Alten- und Pflegeheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Kindergärten und Schulen). Ein verstärktes Infektionsgeschehen ist dabei aktuell insbesondere an Schulen, aber auch an Kindergärten erkennbar. In den vergangenen 7 Tagen gab es insgesamt 260 neue COVID-19-Fälle.
Bei allen positiv getesteten COVID-19-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen ein, wie z. B. eine häusliche Quarantäne. Aktuell befinden sich 200 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Kliniken der Kliniken Südostbayern AG (KSOB) im Berchtesgadener Land werden aktuell 17 COVID-19-Patienten stationär behandelt. 12 Patienten davon haben ihren Wohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land. Derzeit werden in den Kliniken im Berchtesgadener Land insgesamt 2 Patienten intensivmedizinisch betreut, diese 2 Patienten haben ihren Wohnsitz im Berchtesgadener Land. Von den 17 im Berchtesgadener Land stationär behandelten Patienten sind 2 Personen vollständig geimpft, 1 Person hat ihren Wohnsitz im Berchtesgadener Land und wird auf der Normalstation behandelt.
Die KSOB behandeln am Standort in Traunstein derzeit insgesamt 12 COVID-19-Patienten. 2 Personen davon haben ihren Wohnsitz im Berchtesgadener Land und werden intensivmedizinisch betreut.
Insgesamt werden in den Kliniken der KSOB an ihren Standorten im Berchtesgadener Land und Traunstein 29 COVID-19-Patienten behandelt. Davon befinden sich 21 Patienten auf der Normalstation und 8 Patienten auf der Intensivstation.
Die Bayerische Krankenhausampel als Indikator für die Belastung des Gesundheitssystems steht aktuell auf grün.
Mit der Neufassung der Corona-Testverordnung (TestV) entfällt ab Montag, 11. Oktober, 2021 grundsätzlich das Angebot für kostenlose Coronatests. Entsprechend den Vorgaben von Bund und Freistaat Bayern besteht dann nur noch in bestimmten Fällen ein Anspruch auf kostenlose Antigentests und nur noch im Einzelfall einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test.
Im kommunalen Testzentrum in Bayerisch Gmain ist eine Testung daher ab Montag, 11. Oktober 2021 nur noch für jene Personen möglich, die einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test haben. Kostenpflichtige Tests dürfen nach Anweisung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) in den kommunalen Testzentren nicht angeboten werden.
Eine kostenlose Testung ist in folgenden Fällen im kommunalen Testzentrum möglich:
• Testung von engen Kontaktpersonen oder bei Warnhinweis der Corona-Warn-App (gegen Vorlage der Quarantänebestätigung des Gesundheitsamtes bzw. des Nachweises des Arztes, oder der Warnung in der App)
• Bei Ausbruchsgeschehen, wenn Testungen vom Gesundheitsamt angeordnet wurden (gegen Vorlage der Anordnung des Gesundheitsamtes)
• Bestätigende Testung nach positivem Antigenschnelltest oder Selbsttest (gegen Vorlage des Testzertifikates bzw. des positiven Selbsttests)
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (gegen Vorlage eines Berechtigungsscheines des Arbeitgebers)
Personen, die sich nicht impfen lassen können, etwa wegen medizinischer Kontraindikation, und Kinder unter 12 Jahren haben weiterhin einen Anspruch auf eine kostenlose Testung. Dieser Anspruch beschränkt sich jedoch laut der Testverordnung auf eine Testung mittels Antigenschnelltest.
Die aktuelle Testverordnung ist online unter https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/EaknuyebqGE4JSI7pwk/content/EaknuyebqGE4JSI7pwk/BAnz%20AT%2021.09.2021%20V1.pdf?inline zu finden.
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