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Schwimmförderung durch die Bayerische Staatsregierung – Abwicklung des Förderverfahrens für Schwimmkurse

Angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie hat die Bayerische Staatsregierung ein Programm zur Schwimmförderung umgesetzt. Das Landratsamt übernimmt die Abwicklung des Förderverfahrens für Anträge der DLRG, Wasserwacht und privater Anbieter aus dem Landkreis.

Alle Vorschulkinder und Erstklässler im (Vor-)Schuljahr 2021/2022 erhalten einen Gutschein über 50 Euro für einen Kurs zum Erwerb des Seepferdchens. Diese können bei Schwimmvereinen und bei sonstigen Anbietern (Kurse der DLRG, Wasserwacht, private Anbieter) eingelöst werden. Die Abwicklung des Förderverfahrens bezüglich der Schwimmvereine erfolgt vorrangig über den Bayerischen Landessportverband e.V. (BLSV). Die Abwicklung des Förderverfahrens bezüglich der sonstigen Anbieter (DLRG, Wasserwacht, private Anbieter) erfolgt über das Landratsamt.

Zuwendungsempfänger sind Anbieter, die in Bayern Kurse zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens durchführen und die Prüfung zur Erlangung desselben abnehmen dürfen. Die Mindestqualifikation der Lehrperson(en) sowie weitere Informationen zu dem Förderprogramm sind unter https://www.mach-mit.bayern.de einzusehen.

Voraussetzung ist die Teilnahme eines Vorschulkindes oder Erstklässlers an einem Kurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens, bei dem mindestens eine Unterrichtseinheit im Bewilligungszeitraum (14.09.2021 bis 13.09.2022) stattfindet, sowie die Anrechnung der Fördersumme auf den Kursbeitrag.

Anträge können unter Verwendung der unter https://www.lra-bgl.de/t/das-landratsamt/aktuelles/details/news/schwimmfoerderung-durch-die-bayerische-staatsregierung/ veröffentlichten Excel-Tabelle beim Fachbereichsleiter Soziales und Senioren, E-Mail bernhard.hager@lra-bgl.de gestellt werden.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

1. Teilnehmerliste des abzurechnenden Kurses mit folgenden Angaben:

• Name, Geburtsdatum und Wohnort der Teilnehmer
• Beginn und Ende des Kurses
• Höhe der regulären Kursgebühr
• Name der Kursleiterin oder des Kursleiters
• Qualifikation der Kursleitung

2. Zugehörige Gutscheine
3. Nachweis über die Qualifikation der Kursleitung

Die Zuwendungsempfänger haben dem Landratsamt bis spätestens 31.10.2022 eine Verwendungsbestätigung über die im Bewilligungszeitraum erhaltenen Zuwendungen vorzulegen.

Fragen beantwortet Bernhard Hager, Leiter des Fachbereichs Soziales und Senioren, per E-Mail an bernhard.hager@lra-bgl.de bzw. telefonisch unter 0049 8651 773-434.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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