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Zwei neue Coronavirus-Infektionsfälle im Berchtesgadener Land – 7-Tage-Inzidenz sinkt auf 8,5

Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit gestern 2 weitere bestätigte COVID-19-Fälle im Landkreis gibt. Die Gesamtzahl der seit März 2020 registrierten COVID-19-Fälle mit Wohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land steigt damit auf 6.001 (Stand Gesundheitsamt: 23.06.2021, 00:00 Uhr). Nach derzeitigem Meldungsstand liegt der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land bei 8,5 (Stand RKI: 23.06.2021, 00:00 Uhr).

Hinweis: Das RKI meldet mit Stand: 23.06.2021, 00:00 Uhr eine Gesamtzahl der COVID-19-Fälle im Landkreis Berchtesgadener Land von 6.002. Diese Zahl ist nicht korrekt, da seit gestern lediglich 2 neue Fälle gemeldet wurden. Zählt man diese 2 neuen Fälle zu der gestrigen Gesamtzahl von 5.999 COVID-19-Fällen im Berchtesgadener Land, ergibt sich eine Gesamtzahl mit Stand 23.06.2021, 00:00 Uhr von 6.001 Fällen. Das Staatliche Gesundheitsamt hat das RKI bereits auf diesen Umstand hingewiesen und um Korrektur gebeten.

Von den insgesamt 6.001 COVID-19-Fällen sind mittlerweile 5.883 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen. Aktuell gibt es 16 aktive COVID-19-Fälle im Landkreis, davon 3 Fälle in Einrichtungen im Landkreis Berchtesgadener Land (dazu zählen Alten- und Pflegeheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Kindergärten und Schulen). In den vergangenen 7 Tagen gab es insgesamt 9 neue COVID-19-Fälle.

Bei allen positiv getesteten COVID-19-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen ein, wie z. B. eine häusliche Quarantäne. Aktuell befinden sich 48 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.

In den Kliniken im Berchtesgadener Land wird aktuell 1 COVID-19-Patient stationär behandelt. Dieser Patient wird nicht intensivmedizinisch betreut. Hinweis: Patienten in den Kliniken haben ihren Wohnsitz möglicherwiese nicht im Berchtesgadener Land und gehören somit auch nicht zu der Gesamtgruppe der insgesamt bestätigten BGL-COVID-19-Fälle.

Aktuelle Hinweise zur Sonderimpfaktion mit AstraZeneca


Das Landratsamt Berchtesgadener Land weist nochmals auf die laufende Aktion mit dem Impfstoff von AstraZeneca hin, zu der alle interessierten Landkreisbürgerinnen und -bürger sowie Personen mit einer beruflichen Tätigkeit im Landkreis ab 18 Jahren (ohne Priorisierung) eingeladen sind. Dr. Joachim Leßke, Ärztlicher Leiter des Impfzentrums Berchtesgadener Land beantwortet hierzu einige häufige Fragen:

=== Häufige Fragen ==
• Wie wirksam ist AstraZeneca?
Dr. Leßke: Der Impfstoff von AstraZeneca zeigt Studienergebnissen zufolge auch bei der neuen Delta-Variante eine gute Wirksamkeit bei der Verhinderung von schweren Erkrankungen sowie von Krankenhauseinweisungen von 92 Prozent. Dies ist auch einer Pressemitteilung der britischen Gesundheitsbehörde Public Health England (PHE) zu entnehmen.

• Wann beginnt die Schutzwirkung?
Dr. Leßke: Die volle Schutzwirkung tritt erst nach der zweiten Impfung auf, weshalb sich das Landratsamt entschlossen hat, auch einen verkürzten Abstand zur Zweitimpfung von 9 Wochen anzubieten. Somit ist ein guter Impfschutz vor dem Herbst möglich.

• Für wen ist eine Impfung mit AstraZeneca geeignet?
Dr. Leßke: Die Impfung mit AstraZeneca ist bei entsprechender Aufklärung, individueller Risikoanalyse und Akzeptanz auch für unter 60-Jährige jederzeit möglich.

• Welche Vorteile hat die Sonderimpfaktion?
Dr. Leßke: Der große Vorteil liegt vor allem in der raschen Terminvergabe für eine Corona-Impfung. Die angebotene Sonderimpfaktion ist eine Gelegenheit für Bürgerinnen und Bürgern, schnell und unkompliziert an einen Impftermin zu gelangen. Aufgrund der begrenzten Liefermengen kann eine zeitnahe Terminvergabe mit einem mRNA-Impfstoff nicht garantiert werden.

Hinweise zur Anmeldung für die Sonderaktion AstraZeneca


• Wer kann an dieser Sonderaktion teilnehmen?
Jeder Bürger und jede Bürgerin mit Wohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land oder einer beruflichen Tätigkeit im Landkreis ab 18 Jahren kann das Angebot annehmen.

• Wie und ab wann kann ein Termin vereinbart werden?
Termine für die Sonderaktion werden ausschließlich telefonisch vergeben. Das Callcenter des Impfzentrums ist täglich von 08:30 - 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 08654 58839-40 erreichbar.

• Ab wann werden die Impfungen durchgeführt?
Die ersten Termine im Rahmen der Sonderaktion werden ab Samstag, 26. Juni 2021 angeboten.

• Was gilt es sonst noch zu beachten?
Eine vorherige Registrierung im zentralen Registrierungsprogramm des Freistaates Bayern unter www.impfzentren.bayern ist erforderlich.

Ein Impfstoffwechsel nach erfolgter Erstimpfung ist nicht möglich.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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