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Hotellerie kann ab Freitag wieder öffnen – Ministerium erteilt Einvernehmen zu weiteren Öffnungsschritten

Ab Freitag, 21. Mai 2021, können im Berchtesgadener Land die Hotellerie-Betriebe wieder öffnen. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat nun das Einvernehmen zu weiteren Öffnungsschritten erteilt. Das Landratsamt wird die entsprechende Allgemeinverfügung in Kürze im Amtsblatt veröffentlichen.

Ab Freitag, 21. Mai 2021 gilt damit im Landkreis Berchtesgadener Land Folgendes:

• Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, auch zu touristischen Zwecken sind wieder erlaubt. Zulässig sind im Rahmen des Übernachtungsangebots zudem gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen. Voraussetzung für den Betrieb ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen negativen Testnachweis (POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test) verfügen.

• Der Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen ist unter der Voraussetzung eines negativen Testnachweises erlaubt.

• Ebenfalls wieder möglich sind musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist.

• Bei kontaktfreiem Sport im Innenbereich ist nun auch die Benutzung der dazugehörigen Dusch- und Umkleideräume erlaubt.

• Eine Änderung gibt es bei der Gültigkeitsdauer von Corona-Tests:

Gemäß den Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung sind nun auch PCR-Tests gleichlautend den Regelungen für Selbst- und Schnelltests auch in der Außengastronomie sowie bei allen anderen Angeboten, für die ein Testnachweis vorzulegen ist, nur für 24 Stunden gültig.

„Ich freue mich, dass das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nun das Einvernehmen für die weiteren Öffnungsschritte erteilt hat. Damit ist endlich die Öffnung der Hotellerie und weiteren touristischen Angeboten aber auch der Betrieb von Seilbahnen, der Schifffahrt wieder möglich. Nach der kurzen Zitterpartie aufgrund der gestiegenen Inzidenz am gestrigen Dienstag, bin ich nun umso erleichterter, dass dieser Schritt gemeinsam mit unseren Bürgerinnen und Bürger möglich ist. Ganz klar ist aber auch, dass es nun mehr denn je wichtig ist, diese Lockerungen nicht durch unbedachtes Handeln zu gefährden. Jetzt haben wir es in der Hand, durch konsequentes Einhalten der Maßnahmen und vor allem der AHA-L-Regeln das Infektionsgeschehen weiter zu senken, um die nun wieder möglichen Freiheiten dauerhaft genießen zu können“, informiert Landrat Bernhard Kern zu den bekanntgegebenen Lockerungsschritten.

Sollte der vom RKI veröffentlichte maßgebliche Wert der 7-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten werden, muss dies amtlich bekanntgemacht werden. Die Lockerungen treten in diesem Fall am fünften Tag außer Kraft.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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