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10 neue COVID-19-Fälle im Berchtesgadener Land – Inzidenzwert wieder über 100

Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit gestern 10 weitere bestätigte COVID-19-Fälle im Landkreis gibt. Davon befanden sich 7 Person bereits als direkte Kontaktperson in häuslicher Isolation. Die Gesamtzahl der seit März 2020 registrierten COVID-19-Fälle mit Wohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land steigt auf 5.736 (Stand RKI: 18.05.2021, 00:00 Uhr). Nach derzeitigem Meldungsstand liegt der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land bei 102,9 (Stand RKI: 18.05.2021, 00:00 Uhr).

Von den insgesamt 5.736 COVID-19-Fällen sind mittlerweile 5.512 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen. Aktuell gibt es 125 aktive COVID-19-Fälle im Landkreis, davon 13 in Einrichtungen im Landkreis Berchtesgadener Land (dazu zählen Alten- und Pflegeheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Kindergärten und Schulen). In den vergangenen 7 Tagen gab es insgesamt 109 neue COVID-19-Fälle.

Bei allen positiv getesteten COVID-19-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen ein, wie z. B. eine häusliche Quarantäne. Aktuell befinden sich 211 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.

In den Kliniken im Berchtesgadener Land werden aktuell 10 COVID-19-Patienten stationär behandelt. Davon werden 3 Patienten intensivmedizinisch betreut. Hinweis: Einige dieser Patienten haben ihren Wohnsitz nicht im Berchtesgadener Land und gehören somit auch nicht zu der Gesamtgruppe der insgesamt bestätigten BGL-COVID-19-Fälle.

Regelungen bei der Sportausübung


Das Landratsamt Berchtesgadener Land weist darauf hin, dass bezüglich der Lockerungen bei der Sportausübung Folgendes zu beachten ist:

Teilnehmerzahl bei der Sportausübung


Im Rahmen der weiteren Öffnungsschritte im Bereich der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) bleibt es für den Freizeitsport bei den in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 der 12. BayIfSMV geregelten Kontaktbeschränkungen. Ausgenommen hiervon sind lediglich geimpfte und genesene Personen.

Demnach gilt in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, für die Bestimmung der Personenanzahl Folgendes:

● kontaktfreier Sport im Innenbereich: maximal fünf Personen aus zwei Hausständen (plus zu diesen beiden Haushalten gehörende Kinder unter 14 Jahren), unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen negativen Testnachweis verfügen (höchstens 24 h alter Schnell- bzw. Selbsttest oder höchstens 48 h alter PCR-Test)

● kontaktfreier Sport im Freien: maximal fünf Personen aus zwei Hausständen (plus zu diesen beiden Haushalten gehörende Kinder unter 14 Jahren) sowie zusätzlich in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren

● Kontaktsport im Freien: maximal fünf Personen aus zwei Hausständen (plus zu diesen beiden Haushalten gehörende Kinder unter 14 Jahren), unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen negativen Testnachweis verfügen (höchstens 24 h alter Schnell- bzw. Selbsttest oder höchstens 48 h alter PCR-Test)

Hinweis zu den Duschen und Umkleidekabinen


Eine Zulassung des kontaktfreien Sports im Innenbereich schließt nicht automatisch die Öffnung der Duschen und Umkleidekabinen ein. Im Rahmen der weiteren Öffnungen kann die Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Öffnung der Umkleidekabinen und Duschen miteinschließen. Das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Berchtesgadener Land wartet derzeit auf die Erteilung des Einvernehmens durch das Ministerium für eine Öffnung ab Freitag, 21. Mai 2021.

7-Tage-Inzidenz den ersten Tag über 100: Wann und wie erfolgt Rücknahme der Lockerungen bzw. treten diese wieder in Kraft?


Steigt die 7-Tage-Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen wieder über den Wert von 100 erfolgt gemäß der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) unverzüglich eine Bekanntmachung durch das Landratsamt, wonach am übernächsten darauf folgenden Tag (Tag 5) die verfügten Lockerungsmaßnahmen außer Kraft treten.

Gleiches gilt für die die Lockerungen für Außengastronomie, Theater, Kinos, kontaktfreien Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Freien, etc. aufgrund einer rückläufigen Entwicklung des Infektionsgeschehens gemäß Allgemeinverfügung des Landratsamtes Berchtesgadener Land vom 12. Mai 2021 (https://www.lra-bgl.de/fileadmin/user_upload/content/doc/Das_Landratsamt/Amtsblaetter/2021/Amtsblatt_Nr_19b_vom_12-05-2021_Volltext.pdf).

Lockerungen, die an das Unterschreiten einer Inzidenz von 100 geknüpft sind, sind erst dann wieder möglich, wenn der Inzidenzwert die Grenze von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschreitet. Ist dies der Fall, gibt das Landratsamt die Unterschreitung unverzüglich im Amtsblatt bekannt, die Lockerungen treten dann am übernächsten Tag nach der Bekanntmachung in Kraft, also frühestens an Tag 7 nach der erstmaligen Unterschreitung der maßgeblichen Inzidenz.

Lockerungen gemäß Allgemeinverfügung (siehe oben) treten nicht automatisch wieder in Kraft, sondern erst nach entsprechender Bekanntmachung durch das Landratsamt. Für die Zulassung dieser Lockerung muss das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erneut sein Einverständnis erteilen.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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