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Seit Samstag 18 neue COVID-19-Fälle im Berchtesgadener Land – Inzidenzwert fast wieder über 100

Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit Samstag 18 weitere bestätigte COVID-19-Fälle im Landkreis gibt. Davon befand sich 1 Person bereits als direkte Kontaktperson in häuslicher Isolation. Die Gesamtzahl der seit März 2020 registrierten COVID-19-Fälle mit Wohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land steigt auf 5.726 (Stand RKI: 17.05.2021, 00:00 Uhr). Nach derzeitigem Meldungsstand liegt der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land bei 97,2 (Stand RKI: 17.05.2021, 00:00 Uhr).

Von den insgesamt 5.726 COVID-19-Fällen sind mittlerweile 5.500 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen. Aktuell gibt es 127 aktive COVID-19-Fälle im Landkreis, davon 10 in Einrichtungen im Landkreis Berchtesgadener Land (dazu zählen Alten- und Pflegeheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Kindergärten und Schulen).

In den vergangenen 7 Tagen gab es insgesamt 103 neue COVID-19-Fälle. Davon wurde bei insgesamt 70 positiven Befunden eine Virusmutation festgestellt; dies entspricht einem Anteil von 68 %. Dabei handelte es ausschließlich um die britische Variante (B.1.1.7).

Bei allen positiv getesteten COVID-19-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen ein, wie z. B. eine häusliche Quarantäne. Aktuell befinden sich 181 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.

In den Kliniken im Berchtesgadener Land werden aktuell 11 COVID-19-Patienten stationär behandelt. Davon werden 3 Patienten intensivmedizinisch betreut. Hinweis: Einige dieser Patienten haben ihren Wohnsitz nicht im Berchtesgadener Land und gehören somit auch nicht zu der Gesamtgruppe der insgesamt bestätigten BGL-COVID-19-Fälle.

In der vergangenen Woche (KW 19) wurden im kommunalen Testzentrum BGL in Bayerisch Gmain und der Außenstelle in Freilassing insgesamt 6.304 Personen abgestrichen. COVID-19-positiv getestete Personen, die ihren Wohnsitz nicht im Berchtesgadener Land haben, werden nicht zur Gesamtzahl der seit März 2020 registrierten COVID-19-Fälle im Landkreis Berchtesgadener Land gezählt und werden daher auch nicht zur Berechnung der 7-Tage-Inzidenz des Berchtesgadener Land herangezogen.

Aktueller Stand Impfungen im Berchtesgadener Land


Im Landkreis Berchtesgadener Land wurden mit Stand: 16.05.2021, 20:00 Uhr bislang insgesamt 50.545 Impfungen durchgeführt, davon 37.426 Erstimpfungen (35,24 %) und 13.119 Zweitimpfungen (12,35 %).

Gemeindeverteilung


Die aktuelle Gemeindeaufstellung zeigt einen Vergleich der Neuinfektionen der jeweils letzten 7 Tage in den einzelnen Gemeinden im Landkreis Berchtesgadener Land:

GemeindeEinwohner je GemeindeStand: 12.05.2021Stand: 17.05.2021
Ainring9.79187
Anger4.52802
Bad Reichenhall18.443410
Bayerisch Gmain3.05613
Berchtesgaden7.69847
Bischofswiesen7.34155
Freilassing17.147109
Laufen7.31613
Marktschellenberg1.75708
Piding5.44436
Ramsau b. Berchtesgaden1.70001
Saaldorf-Surheim5.51905
Schneizlreuth1.28412
Schönau a. Königssee5.585414
Teisendorf9.3201421
GESAMT105.92955103


Altersverteilung


Die COVID-19-Fälle der letzten 7 Tage im Berchtesgadener Land verteilen sich auf Altersgruppen wie folgt:

JahrgangStand: 10.05.2021Stand: 17.05.2021
2011 – 202163
2001 – 20101127
1991 – 20001018
1981 – 1990819
1971 – 1980711
1961 – 19701314
1951 – 196078
1941 – 195013
1931 – 194000
1921 – 193000
Gesamt63103


Hinweis zur Öffnung von Almhütten


Das Landratsamt Berchtesgadener Land weist darauf hin, dass für die Bewirtung an Almhütten die Regelungen der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) gleichlautend der Außengastronomie gelten. Die Öffnung ist demnach mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung möglich. Die geltenden Kontaktbeschränkungen – maximal zwei Haushalte und höchstens fünf Personen – sind dabei einzuhalten.

Sitzen Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch, ist ein höchstens 24 Stunden zuvor vorgenommener Corona-Schnelltest oder ein höchstens 48 Stunden zuvor vorgenommener PCR-Test mit negativem Ergebnis erforderlich. Vollständig geimpfte sowie genesene Personen sind von den Kontaktbeschränkungen sowie der Testpflicht ausgenommen.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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