untersberger.info - Logo


Seit Mittwoch 53 neue Coronavirus-Infektionsfälle im Berchtesgadener Land – 7-Tage-Inzidenz steigt auf 90,6

Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit vergangenem Mittwoch 53 weitere bestätigte COVID-19-Fälle im Landkreis gibt. Davon befanden sich 10 Personen bereits als direkte Kontaktperson in häuslicher Isolation. Die Gesamtzahl der seit März 2020 registrierten COVID-19-Fälle mit Wohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land steigt auf 5.695 (Stand RKI: 14.05.2021, 00:00 Uhr). Nach derzeitigem Meldungsstand liegt der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land bei 90,6 (Stand RKI: 14.05.2021, 00:00 Uhr).

Von den insgesamt 5.695 COVID-19-Fällen sind mittlerweile 5.467 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen. Aktuell gibt es 129 aktive COVID-19-Fälle im Landkreis, davon 14 in Einrichtungen im Landkreis Berchtesgadener Land (dazu zählen Alten- und Pflegeheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Kindergärten und Schulen). In den vergangenen 7 Tagen gab es insgesamt 96 neue COVID-19-Fälle.

Der Anstieg der 7-Tages-Inzidenz ist auf ein erhöhtes Infektionsgeschehen in Betrieben zurückzuführen. Das Staatliche Gesundheitsamt konnte fünf Betriebe, in denen sich jeweils ca. 8 bis 10 Personen in den letzten Tagen infiziert haben, sowie weitere 11 Betriebe mit 1 bis 2 COVID-19-Infizierten ermitteln. In den fünf Betrieben wird das Gesundheitsamt umgehend Begehungen in Zusammenarbeit mit dem Gewerbeaufsichtsamt durchführen, alle weiteren Betriebe mit Infektionsgeschehen werden kontaktiert und beraten.

Bei allen positiv getesteten COVID-19-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen ein, wie z. B. eine häusliche Quarantäne. Aktuell befinden sich 173 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.

In den Kliniken im Berchtesgadener Land werden aktuell 12 COVID-19-Patienten stationär behandelt. Davon werden 3 Patienten intensivmedizinisch betreut. Hinweis: Einige dieser Patienten haben ihren Wohnsitz nicht im Berchtesgadener Land und gehören somit auch nicht zu der Gesamtgruppe der insgesamt bestätigten BGL-COVID-19-Fälle.

7-Tage-Inzidenz steigt: Wann und wie erfolgt Rücknahme der Lockerungen?


Steigt die 7-Tage-Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen wieder über den Wert von 100 erfolgt gemäß der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) unverzüglich eine Bekanntmachung durch das Landratsamt, wonach am übernächsten darauf folgenden Tag (Tag 5) die verfügten Lockerungsmaßnahmen außer Kraft treten.

Gleiches gilt für die die Lockerungen für Außengastronomie, Theater, Kinos, kontaktfreien Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Freien, etc. aufgrund einer rückläufigen Entwicklung des Infektionsgeschehens gemäß Allgemeinverfügung des Landratsamtes Berchtesgadener Land vom 12. Mai 2021 (https://www.lra-bgl.de/fileadmin/user_upload/content/doc/Das_Landratsamt/Amtsblaetter/2021/Amtsblatt_Nr_19b_vom_12-05-2021_Volltext.pdf).

Lockerungen, die an das Unterschreiten einer Inzidenz von 100 geknüpft sind, sind erst dann wieder möglich, wenn der Inzidenzwert die Grenze von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschreitet. Ist dies der Fall, gibt das Landratsamt die Unterschreitung unverzüglich im Amtsblatt bekannt, die Lockerungen treten dann am übernächsten Tag nach der Bekanntmachung in Kraft, also frühestens an Tag 7 nach der erstmaligen Unterschreitung der maßgeblichen Inzidenz.

Lockerungen gemäß Allgemeinverfügung (siehe oben) treten nicht automatisch wieder in Kraft, sondern erst nach entsprechender Bekanntmachung durch das Landratsamt. Für die Zulassung dieser Lockerung muss das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erneut sein Einverständnis erteilen.

Abstand und Hygieneregeln am Arbeitsplatz beachten


Aufgrund des aktuell dynamischen Infektionsgeschehens in Betrieben im Berchtesgadener Land, weist das Staatliche Gesundheitsamt erneut auf die Bedeutung der Hygienemaßnahmen in Betriebs- und Arbeitsstätten hin. Als häufigste Infektionsherde entpuppten sich bisher insbesondere Pausenräume, Kaffeeküchen und Raucherecken. Um sich und seine Arbeitskolleginnen und -kollegen zu schützen, ist deshalb besonders darauf zu achten, das Mittagessen oder die Brotzeit entweder alleine oder nur in sehr gut durchlüfteten Räumen mit wenigen weiteren Personen und bei Einhaltung eines Abstandes von mindestens zwei Metern einzunehmen.

Der Infektionsschutz in Betrieben spielt eine bedeutende Rolle für die Eindämmung des Infektionsgeschehens. Daher bietet das Gesundheitsamt den Unternehmen im Landkreis zum einen präventive Unterstützung an, wie zum Beispiel die Schulung von medizinischem Personal bei der Durchführung von Schnelltests oder Beratung bei der Festlegung von betrieblichen Hygiene- und Corona-Schutzmaßnahmen. Zum anderen nimmt das Gesundheitsamt bei einer Häufung von COVID-19-Fällen im Betrieb Kontakt mit dem Unternehmen auf, um mögliche Schwachstellen beim Infektionsschutz aufzuspüren und gemeinsam mit dem Unternehmen passende Lösungen zur Verbesserung des Infektionsschutzes zu finden. Bei Bedarf werden auch Betriebsbegehungen gemeinsam mit dem Gewerbeaufsichtsamt durchgeführt. Gegebenenfalls können auch arbeitsschutzrechtliche Konsequenzen erfolgen. Ein hoher Infektionsschutz in den Betrieben schützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Familien sowie das Unternehmen selbst.

Werden COVID-19-Infektionen bekannt, ist insbesondere die sofortige vollständige Angabe von Kontaktpersonen ein zentrales Mittel zum Unterbrechen der Infektionsketten. Nur wenn alle Kontakte bekannt sind, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamts rasch alle notwendigen Schritte zum Eindämmen des Infektionsgeschehens in die Wege leiten. Das Landratsamt weißt aus diesem Grund nochmals darauf hin, dass die unvollständige oder nicht korrekte Angabe von Kontaktpersonen kein Kavaliersdelikt ist und mit einem Bußgeld geahndet wird. Für einen Verstoß gegen die Auskunftspflicht wird aktuell ein Regelsatz von 250 Euro festgesetzt. Dieser kann aber mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Die Regel- und Rahmensätze werden je nach den Umständen des Einzelfalls im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Grenzen erhöht oder ermäßigt.

red/Pressemitteilung LRA BGL

0 Kommentare

Noch keine Kommentare.
Kommentar schreiben
maximal 1000 Zeichen
Erweiterte Suche
Terminkalender
April 2026
MoDiMiDoFrSaSo
303112345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930123
Bglwiki