Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit gestern 33 weitere bestätigte COVID-19-Fälle im Landkreis gibt. Davon befanden sich 7 Personen als direkte Kontaktperson in häuslicher Isolation. Die Gesamtzahl der seit März 2020 registrierten COVID-19-Fälle mit Wohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land steigt somit auf 5.471 (Stand RKI: 29.04.2021, 00:00 Uhr). Nach derzeitigem Meldungsstand liegt der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land bei 127,4 (Stand RKI: 29.04.2021, 00:00 Uhr).
Von den insgesamt 5.471 COVID-19-Fällen sind mittlerweile 5.172 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen. Aktuell gibt es 200 aktive COVID-19-Fälle im Landkreis, davon 57 in Einrichtungen im Landkreis Berchtesgadener Land (dazu zählen Alten- und Pflegeheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Kindergärten und Schulen). In den vergangenen 7 Tagen gab es insgesamt 135 neue COVID-19-Fälle.
Bei allen positiv getesteten COVID-19-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen ein, wie z. B. eine häusliche Quarantäne. Aktuell befinden sich 305 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Kliniken im Berchtesgadener Land werden derzeit 8 COVID-19-Patienten stationär behandelt. Davon werden 2 Patienten intensivmedizinisch betreut. Hinweis: Einige dieser Patienten haben ihren Wohnsitz nicht im Berchtesgadener Land und gehören somit auch nicht zu der Gesamtgruppe der insgesamt bestätigten BGL-COVID-19-Fälle.
Die aktuelle Gemeindeaufstellung zeigt einen Vergleich der Neuinfektionen der jeweils letzten 7 Tage in den einzelnen Gemeinden im Landkreis Berchtesgadener Land:
Gemeinde | Einwohner je Gemeinde | Stand: 26.04.2021 | Stand: 29.04.2021 |
---|---|---|---|
Ainring | 9.791 | 23 | 13 |
Anger | 4.528 | 6 | 5 |
Bad Reichenhall | 18.443 | 23 | 30 |
Bayerisch Gmain | 3.056 | 9 | 7 |
Berchtesgaden | 7.698 | 0 | 1 |
Bischofswiesen | 7.341 | 6 | 4 |
Freilassing | 17.147 | 26 | 19 |
Laufen | 7.316 | 3 | 3 |
Marktschellenberg | 1.757 | 0 | 0 |
Piding | 5.444 | 15 | 4 |
Ramsau b. Berchtesgaden | 1.700 | 1 | 1 |
Saaldorf-Surheim | 5.519 | 4 | 4 |
Schneizlreuth | 1.284 | 0 | 4 |
Schönau a. Königssee | 5.585 | 8 | 17 |
Teisendorf | 9.320 | 21 | 23 |
GESAMT | 105.929 | 145 | 135 |
Im Landkreis Berchtesgadener Land wurden mit Stand: 28.04.2021, 20:00 Uhr bislang insgesamt 37.426 Impfungen durchgeführt, davon 28.359 Erstimpfungen (26,70 %) und 9.067 Zweitimpfungen (8,54 %).
Das Landratsamt Berchtesgadener Land weist darauf hin, dass sich aufgrund der neuen bundesrechtlichen Rahmenbedingungen gemäß den allgemeinen Verfahrensregelungen nach § 3 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) folgende Neuregelung für Schulen und Kindertageseinrichtungen ergibt:
* Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die vom Robert Koch-Institut (RKI) im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, treten die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten Tag in Kraft.
* Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen die vom RKI im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten Tag außer Kraft. Beispiel: Wird der derzeit geltende Schwellenwert von 100 am Samstag, Sonntag, Montag, Dienstag und Mittwoch unterschritten, so ist ab Freitag Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen bzw. die Öffnung der Kindertageseinrichtungen möglich.
* Die bisherige Stichtagsregelung, wonach allein der Inzidenzwert vom Freitag für den Unterrichtsbetrieb in der gesamten Folgewoche maßgeblich war, ist somit ab sofort durch die Neuregelung außer Kraft gesetzt, wie das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus informiert. Somit ist leider nicht ausgeschlossen, dass ein Wechsel zwischen den verschiedenen Unterrichtsformen auch während der Unterrichtswoche erfolgt.
Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde ist verpflichtet, unverzüglich amtlich bekannt zu machen, sobald der Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über- oder an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde und das Staatliche Schulamt zu informieren. Dieses gibt die Information wiederum an die Schulen weiter.