Bischofswiesener konnte bei der Kontrolle keine Fahrerlaubnis und keine Betriebserlaubnis vorlegen.
Ein 16-jähriger Bischofswieser war am 05.11.2012 als Führer eines Rollers mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h in Berchtesgaden unterwegs, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Der Jugendliche konnte bei der Verkehrskontrolle weder die erforderliche Betriebserlaubnis für seinen Roller noch eine Fahrerlaubnis vorlegen.
Als er die ausgestellte Kontrollaufforderung nicht bestätigen lies, wurde der junge Mann zu Hause aufgesucht. Dort konnte er lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorlegen, die bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h ausreichend war. Da aber für seinen Roller in der Betriebserlaubnis eine maximale Geschwindigkeit von 45 km/h eingetragen ist, hätte er eine Fahrerlaubnis der Klasse M benötigt. Jetzt muss sich der Fahrer wegen eines Vergehens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemäß dem StVG verantworten.
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