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1 neuer Coronavirus-Infektionsfall im Berchtesgadener Land – 7-Tage-Inzidenz bei 113,3 – Ab Donnerstag wieder Einschränkungen

Das Gesundheitsamt im Landratsamt Berchtesgadener Land informiert, dass es seit gestern 1 weiteren bestätigten COVID-19-Fall im Landkreis gibt. Diese Person befand sich als direkte Kontaktperson in häuslicher Isolation. Die Gesamtzahl der seit März 2020 registrierten COVID-19-Fälle mit Wohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land steigt somit auf 4.605 (Meldestand RKI: 16.03.2021, 00:00 Uhr). Nach derzeitigem Meldungsstand liegt der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land laut Robert-Koch-Institut (RKI) bei 113,3 (Stand: 16.03.2021, 0:00 Uhr).

Von den insgesamt 4.605 COVID-19-Fällen sind mittlerweile 4.364 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen. Aktuell gibt es 145 aktive COVID-19-Fälle im Landkreis, davon 36 in Einrichtungen im Landkreis Berchtesgadener Land (dazu zählen Alten- und Pflegeheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Kindergärten und Schulen).

Bei allen positiv getesteten COVID-19-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen ein, wie z. B. eine häusliche Quarantäne. Aktuell befinden sich 470 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.

In den Kliniken im Berchtesgadener Land werden derzeit 15 COVID-19-Patienten stationär behandelt. Davon werden 4 Patienten intensivmedizinisch betreut. Hinweis: Einige dieser Patienten haben ihren Wohnsitz nicht im Berchtesgadener Land und gehören somit auch nicht zu der Gesamtgruppe der insgesamt bestätigten BGL-COVID-19-Fälle.

Gültige Maßnahmen ab Donnerstag, 18. März 2021 („Notbremse)


Gemäß des vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten 7-Tage-Inzidenzwertes liegt das Berchtesgadener Land am heutigen Dienstag, 16. März 2021, den 3. Tag in Folge über dem Grenzwert von 100. Das Landratsamt Berchtesgadener Land ist damit entsprechend der Regelungen der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dazu verpflichtet, dies entsprechend bekannt zu machen und damit auf die entsprechenden Änderungen hinsichtlich der Corona-Maßnahmen des Freistaates hinzuweisen. Die Vorgaben des Bayerischen Ministeriums für Gesundheit und Pflege ermöglichen den Kreisverwaltungsbehörden hierzu einen Karenztag. Für das Berchtesgadener Land bedeutet dies, dass die offizielle Bekanntmachung am morgigen Mittwoch erfolgen wird. Die Maßnahmen gelten ab dem Folgetag, also ab Donnerstag, 18. März 2021.

Folgende Regelungen gelten damit ab Donnerstag


* Handel: Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr ist grundsätzlich untersagt. Der Verkauf von vorbestellten Waren („Click & collect“) ist weiterhin möglich. Von der Untersagung ausgenommen sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Wäschesalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel.

* Nächtliche Ausgangsbeschränkung: Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22:00 und 5:00 Uhr tritt wieder in Kraft.

* Private Kontakte: Erlaubt sind Treffen der Angehörigen des eigenen Hausstands mit zusätzlich einer weiteren Person. Zulässig ist ebenfalls die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.

* Kulturstätten: Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten, Gedenkstätten müssen schließen.

* Sport: Erlaubt ist nur kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsfremden Person (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet). Die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt.

* Außerschulische Bildung, Musikschulen, Fahrschulen: Veranstaltungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in Präsenzform sind untersagt. Ausgenommen sind Ausbildungsmaßnahmen von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks sowie Erste-Hilfe-Kurse und der Abschlussjahrgänge der beruflichen Schulen, auch für notwendige praktische außerschulische Ausbildungsteile zur Vorbereitung zeitnah stattfindender Kammerprüfungen. Instrumental- und Gesangsunterricht ist in Präsenzform ebenfalls untersagt. Theoretischer Fahrschulunterricht, Nachschulungen, Eignungsseminare sowie theoretische Fahrprüfungen dürfen nach wie vor stattfinden, es gilt jedoch für das Lehrpersonal eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und im Übrigen FFP2-Maskenpflicht. Für den praktischen Fahrschulunterricht und für praktische Prüfungen gilt FFP2-Maskenpflicht für das Lehrpersonal im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen sowie für die übrigen Fahrzeuginsassen.

Sonderöffnungszeiten der Corona-Teststraßen im Landkreis


Über die Osterfeiertage (02. – 05.04.2021) sind die Corona-Teststraßen in Bayerisch Gmain und Freilassing wie folgt geöffnet:

Karfreitag: 8:00 bis 12:00 Uhr (Bayerisch Gmain und Freilassing)
Karsamstag: 10:00 bis 14:00 Uhr (nur Freilassing)
Ostersonntag: beide Teststraßen geschlossen
Ostermontag: 8:00 bis 12:00 Uhr (Bayerisch Gmain und Freilassing)

An den übrigen Tagen sind die beiden Teststraßen zu den üblichen Zeiten geöffnet. Nähere Informationen sind unter http://www.testzentrum-bgl.de abrufbar.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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