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12 neue Coronavirus-Infektionsfälle im Berchtesgadener Land – 7-Tage-Inzidenz bei 85,9

Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit gestern 12 weitere bestätigte COVID-19-Fälle im Landkreis gibt. Davon befanden sich 5 Personen als direkte Kontaktperson in häuslicher Isolation. Die Gesamtzahl der seit März 2020 registrierten COVID-19-Fälle mit Wohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land steigt somit auf 4.536 (Meldestand RKI: 12.03.2021, 00:00 Uhr). Nach derzeitigem Meldungsstand liegt der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land laut RKI bei 85,9 (Stand: 12.03.2021, 0:00 Uhr).

Von den insgesamt 4.536 COVID-19-Fällen sind mittlerweile 4.288 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen. Aktuell gibt es 152 aktive COVID-19-Fälle im Landkreis, davon 29 in Einrichtungen im Landkreis Berchtesgadener Land (dazu zählen Alten- und Pflegeheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Kindergärten und Schulen). In den vergangenen 7 Tagen gab es insgesamt 91 neue COVID-19-Fälle.

Bei allen positiv getesteten COVID-19-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen ein, wie z. B. eine häusliche Quarantäne. Aktuell befinden sich 424 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.

In den Kliniken im Berchtesgadener Land werden derzeit 14 COVID-19-Patienten stationär behandelt. Davon werden 2 Patienten intensivmedizinisch betreut. Hinweis: Einige dieser Patienten haben ihren Wohnsitz nicht im Berchtesgadener Land und gehören somit auch nicht zu der Gesamtgruppe der insgesamt bestätigten BGL-COVID-19-Fälle.

Information zur Öffnung von Außenverkaufsflächen


Die Regelung für die Öffnung von Außenverkaufsflächen wurde nunmehr von der Regierung von Oberbayern genau definiert:

Auch die Außenverkaufsflächen dürfen wieder genutzt werden, eine Einschränkung auf den Innenraum findet nicht statt, jedoch können auch die im Freien liegenden Verkaufsflächen nur im Rahmen der „Click & Meet“-Regelung besucht werden. Die Ladeninhaber/innen sind in der Pflicht dafür zu sorgen, dass sich ausschließlich „Click & Meet“-Kunden auf der Verkaufsfläche aufhalten, d. h. die vor dem Ladengeschäft liegende Verkaufsfläche sollte nach Möglichkeit abgetrennt, zumindest aber entsprechend markiert und mit Hinweisen versehen werden, dass eine vorherige Terminvereinbarung mit der Kontaktdatenerhebung für den Besuch des Ladengeschäfts erforderlich ist.

Seit Montag, 08.03.2021 dürfen Einzelhändler im Landkreis Berchtesgadener Land ihre Geschäfte wieder öffnen. Aufgrund der aktuellen 7-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 100 ist die Öffnung der Ladengeschäfte jedoch nur für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig (sogenanntes „Click & Meet“). Voraussetzung hierfür ist u. a., dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 40 m² der Verkaufsfläche. In den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen gilt für das Personal Maskenpflicht und für die Kunden und ihre Begleitpersonen FFP2-Maskenpflicht.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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