Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit gestern 6 weitere bestätigte COVID-19-Fälle im Landkreis gibt. Davon befanden sich keine Personen als direkte Kontaktperson in häuslicher Isolation. Die Gesamtzahl der seit März 2020 registrierten COVID-19-Fälle mit Wohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land steigt somit auf 4.386 (Meldestand RKI: 02.03.2021, 00:00 Uhr). Nach derzeitigem Meldungsstand liegt der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land laut RKI bei 110,5 (Stand: 02.03.2021, 0:00 Uhr).
Von den insgesamt 4.386 COVID-19-Fällen sind mittlerweile 4.154 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen. Aktuell gibt es 137 aktive COVID-19-Fälle im Landkreis, davon 17 in Einrichtungen im Landkreis Berchtesgadener Land (dazu zählen Alten- und Pflegeheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Kindergärten und Schulen). In den vergangenen 7 Tagen gab es insgesamt 117 neue COVID-19-Fälle.
Bei allen positiv getesteten COVID-19-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen ein, wie z. B. eine häusliche Quarantäne. Aktuell befinden sich 196 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Kliniken im Berchtesgadener Land werden derzeit 20 COVID-19-Patienten stationär behandelt. Davon werden 3 Patienten intensivmedizinisch betreut. Hinweis: Einige dieser Patienten haben ihren Wohnsitz nicht im Berchtesgadener Land und gehören somit auch nicht zu der Gesamtgruppe der insgesamt bestätigten BGL-COVID-19-Fälle.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat mitgeteilt, dass es derzeit zu massiven technischen Problemen bei der Terminierung von online-registrierten Personen kommt. So wird beispielsweise kein Code zur Buchung übertragen, oder die Buchung lässt sich nicht abschließen. Derzeit arbeitet man mit Hochdruck an der Behebung der Probleme. Es wird daher ersucht, von Nachfragen zu Impfterminen abzusehen.
Bereits seit 01.02.2021 findet im Berchtesgadener Land für Abiturientinnen und Abiturienten, die im Jahr 2021 ihr Abitur schreiben, inzidenzunabhängig Wechselunterricht statt. Eine solche Ausnahme ist in der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) – ebenfalls seit 1. Februar 2021 – auch für Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge der beruflichen Schulen zur Vorbereitung zeitnah stattfindender Abschluss- und Kammerprüfungen vorgesehen. Einschränkend gilt jedoch, dass über die Zulassung des Wechselunterrichts an beruflichen Schulen das zuständige Staatsministerium im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege entscheidet.
Über die Frage, ob und wenn ja für welche Abschlussjahrgänge an beruflichen Schulen ab Mittwoch, 03.03.2021, trotzdem Wechselunterricht stattfindet, informiert die jeweilige berufliche Schule.
An der Staatlichen Berufsschule Berchtesgadener Land findet für Abschlussklassen (mit Ausnahme der YOU13) ab Mittwoch, 03.03.2021, bis auf Weiteres nur noch Distanzunterricht statt.
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