Erhöhter Anspruch auf Schutzimpfung für Beschäftigte in Kinderbetreuungseinrichtungen, Grundschulen und Förderschulen
Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen oder Förderschulen tätig sind, haben nun mit hoher Priorität einen Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat nun die Landkreise über das Vorgehen informiert.
Im Landkreis Berchtesgadener Land können sich diese Personen im Impfzentrum in Ainring impfen lassen. Die Entsendung von mobilen Teams ist nicht vorgesehen.
Die Teilnahme an der Impfung ist freiwillig; es handelt sich um ein Angebot des Freistaats Bayern. Die Teilnahme erfolgt im Schulbereich im Rahmen des Dienstes.
Informationen zum Anmeldeverfahren
Die Impfung erfolgt nach der Anmeldung über BayIMCO (https://www.impfzentren.bayern).
* Die Impfberechtigen registrieren sich hierzu im Terminvereinbarungssystem BayIMCO.
* Anzukreuzen ist die Rubrik „Tätigkeit in einer Grund- oder Förderschule bzw. in Kinderbetreuungseinrichtungen oder in der Kindertagespflege“.
* Impfberechtigte nach § 3 Abs. 1 Nr. 6a CoronaImpfV, die sich bereits in BayIMCO angemeldet haben, müssen sich neu anmelden.
* Durch die Terminvergabe ist gewährleistet, dass die Impfberechtigten vorrangig einen Impftermin erhalten.