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25 neue Coronavirus-Infektionsfälle im Berchtesgadener Land – Inzidenzwert wieder über 100

Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit gestern 25 weitere bestätigte COVID-19-Fälle im Landkreis gibt. Davon befand sich 1 Person als direkte Kontaktperson in häuslicher Isolation. Die Gesamtzahl der seit März 2020 registrierten COVID-19-Fälle mit Wohnsitz im Landkreis steigt somit auf 4.126 (Meldestand RKI: 12.02.2021, 00:00 Uhr). Nach derzeitigem Meldungsstand liegt der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land laut RKI bei 102,9 (Stand: 12.02.2021, 0:00 Uhr).

Von den insgesamt 4.126 COVID-19-Fällen sind mittlerweile 3.845 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen. Aktuell gibt es 192 aktive COVID-19-Fälle im Landkreis, davon 17 in Einrichtungen im Landkreis Berchtesgadener Land (dazu zählen Alten- und Pflegeheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Kindergärten und Schulen). In den vergangenen 7 Tagen gab es insgesamt 109 neue COVID-19-Fälle.

Bei allen positiv getesteten COVID-19-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen ein, wie z. B. eine häusliche Quarantäne. Aktuell befinden sich 224 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.

In den Kliniken im Berchtesgadener Land werden derzeit 29 COVID-19-Patienten stationär behandelt. Davon werden 2 Patienten intensivmedizinisch betreut. Hinweis: Einige dieser Patienten haben ihren Wohnsitz nicht im Berchtesgadener Land und gehören somit auch nicht zu der Gesamtgruppe der insgesamt bestätigten BGL-COVID-19-Fälle.

Bis zu fünf Registrierungen beim Impfportal mit einer E-Mail-Adresse möglich


Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege informiert, dass seit heute bis zu fünf Personen mit einer einzigen E-Mail-Adresse unter https://impfzentren.bayern/ für eine Impfung registriert werden können.

Zusätzlich zur Online-Registrierung können sich die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Berchtesgadener Land auch telefonisch unter Telefon +49 8654 58839 40 registrieren lassen.

Die Registrierung stellt keine Terminvereinbarung darf. Diese erfolgt nach Verfügbarkeit von Impfstoff nach Priorisierung der registrierten Personen. Dazu werden die entsprechenden Personen seitens des Impfzentrums zur Terminvereinbarung kontaktiert. Auf die Auswahl der jeweiligen Personen besteht keine Möglichkeit der Einflussnahme durch das Impfzentrum.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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