Die Baugenehmigungsverfahren sollen einfacher und schneller werden. Mit dieser Zielsetzung hat der Bayerische Landtag eine Neufassung der Bayerischen Bauordnung beschlossen, die seit dem 1. Februar gültig ist. Geändert wurden auch die Bauvorlagen. Für Bauherren und Planer bedeutet dies, dass sie neue Anforderungen bei der Bauantragsstellung beachten müssen. Das Landratsamt Berchtesgadener Land informiert über die Neuerungen.
Landrat Bernhard Kern sieht die Gesetzesnovelle als Meilenstein: „Mit den neuen Regelungen haben wir geeignete Instrumente an der Hand, um unsere Genehmigungsverfahren zu verschlanken. Dies wird gerade die Verwirklichung von Wohnbauvorhaben erleichtern.“ Wesentliche Inhalte der Neufassung sind die Reduzierung und Neuberechnung der Abstandsflächen, die Erleichterung des Dachgeschossausbaus oder die erweiterte Einsatzmöglichkeit des Baustoffes Holz. Verwirklicht wird ab 1. Mai 2021 auch eine Genehmigungsfiktion für Wohngebäude im vereinfachten Verfahren, ebenso wie die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für den digitalen Bauantrag.
Mit der Novelle der Bayerischen Bauordnung wurden auch die Formulare an die neue Rechtslage angepasst. Die gebräuchlichsten Vordrucke können kostenlos unter der Internetadresse
https://www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauantragsformulare/index.php abgerufen werden. Um Verzögerungen im Genehmigungsverfahren zu vermeiden, sollen die bisher gültigen Formblätter nicht mehr verwendet werden.
Die neue Bayerische Bauordnung sowie die wichtigsten baurechtlichen Regelungen sind auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unter https://www.stmb.bayern.de/ eingestellt. Zur Bauberatung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landratsamt gerne zur Verfügung. Beratungsleistungen können dabei auch schon vor der Bauantragstellung in Anspruch genommen werden.
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