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Ab 1. Februar Wechselunterricht für Abiturienten und Berufsschüler mit Abschluss- bzw. Kammerprüfungen

Das Landratsamt informiert über das Ministerschreiben des Bayerischen Staatsministers für Unterricht und Kultus, Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL vom 28.01.2021 über weitere Schritte zur Öffnung der Schulen.

Ab dem 1. Februar 2021 wird:

* für Schülerinnen und Schüler, die 2021 die Abiturprüfungen bzw. Fachabiturprüfungen ablegen, d. h. am Gymnasium die Jahrgangsstufe Q12, an den Abendgymnasien und Kollegs die Jahrgangsstufe III, an den Beruflichen Oberschulen (FOSBOS) und den entsprechenden Schulen zur sonderpädagogischen Förderung die Jahrgangsstufen 12 und 13 und

* für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen (einschließlich der entsprechenden Schulen zur sonderpädagogischen Förderung), bei denen bis zum 26. März 2021 Abschlussprüfungen bzw. Kammerprüfungen anstehen,

Wechselunterricht (d. h. Unterricht mit geteilten Klassen bzw. Kursen im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht) stattfinden.

An allen weiteren Schularten und Jahrgangsstufen findet bis einschließlich 12. Februar 2021 Distanzunterricht statt.

Nähere Auskünfte zum weiteren Vorgehen erteilen die jeweiligen Schulen.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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