Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit gestern 26 weitere bestätigte COVID-19-Fälle im Landkreis gibt. Davon befanden sich 10 Personen bereits als direkte Kontaktpersonen in häuslicher Isolation. Die Gesamtzahl der seit März 2020 registrierten COVID-19-Fälle im Landkreis Berchtesgadener Land steigt somit auf 3.533 (Meldestand RKI: 20.01.2021, 00:00 Uhr). Nach derzeitigem Meldungsstand liegt der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land laut RKI bei 183,1 (Stand: 20.01.2021, 0:00 Uhr).
Mit 183,1 ist der Landkreis Berchtesgadener Land erstmals seit Erlass der 15-Kilometer-Regelung wieder unter dem entscheidenden 7-Tage-Inzidenzwert von 200. Entsprechend der Verordnung der Bayerischen Staatsregierung können die Kreisverwaltungsbehörden diese Regelung jedoch erst dann aufheben, wenn der Inzidenzwert von 200 mindestens 7 Tage in Folge unterschritten worden ist. „Der erste Schritt hin zu einer Lockerung der Maßnahmen im Berchtesgadener Land ist geschafft. Doch die Aufhebung der 15-Kilometer-Regel ist erst möglich, wenn der Landkreis mindestens 7 Tage in Folge unter dem Inzidenzwert von 200 liegt. Um die Inzidenz dauerhaft unter diesem Grenzwert zu halten und damit wieder mehr Mobilität für die Bürgerinnen und Bürger im Berchtesgadener Land zu ermöglichen, müssen wir aber weiterhin aktiv auf die Einhaltung der bestehenden Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung achten. Nur wenn die Einschränkungen sowie die AHA-L-Regeln beachtet werden, können wir das Infektionsgeschehen dauerhaft senken“, so Landrat Bernhard Kern.
Von den insgesamt 3.533 COVID-19-Fällen sind mittlerweile 3.154 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgefallen. Aktuell gibt es 302 aktive COVID-19-Fälle im Landkreis. In den vergangenen 7 Tagen gab es insgesamt 194 neue COVID-19-Fälle.
Seit der letzten Meldung wurde dem Gesundheitsamt 1 weiterer Corona-Todesfall gemeldet. Dabei handelt es sich um eine 85-jährige Frau. Die Gesamtzahl der im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung Verstorbenen erhöht sich somit auf 77.
Bei allen positiv getesteten COVID-19-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen ein, wie z. B. eine häusliche Quarantäne. Aktuell befinden sich 352 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Kliniken im Berchtesgadener Land werden derzeit 59 COVID-19-Patienten stationär behandelt. Davon werden 5 Patienten intensivmedizinisch betreut. Hinweis: Einige dieser Patienten haben ihren Wohnsitz nicht im Berchtesgadener Land und gehören somit auch nicht zu der Gesamtgruppe der insgesamt bestätigten BGL-COVID-19-Fälle.
Seit Montag, 18.01.2021 gilt in Bayern eine erweiterte Testpflicht bei Grenzübertritten. Grundsätzlich sind Personen, die in den Freistaat Bayern einreisen und sich innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise in einem als Risikogebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete, eine Absonderung ermöglichende, Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von zehn Tagen nach ihrer Einreise dort abzusondern. Der Besuch von Personen, die nicht ihrem Hausstand angehören, ist nicht gestattet.
Zusätzlich sind diese Personen verpflichtet, sich unverzüglich unter https://www.einreiseanmeldung.de (digitale Einreiseanmeldung) anzumelden. Die Bestätigung ist bei der Einreise mitzuführen und bei einer Kontrolle vorzuzeigen.
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Für folgende Personengruppen besteht keine Quarantänepflicht:
¨ Durchreisende: Personen, die nur zur Durchreise in den Freistaat Bayern einreisen und auf unmittelbaren Weg wieder verlassen (ohne Zwischenaufenthalt)
Für folgende Personengruppen besteht nach Vorlage eines negativen Testnachweises keine Quarantänepflicht:
* „Verwandten“-Besuche: Personen, die sich weniger als 72 Stunden in Deutschland aufhalten und dabei Verwandte ersten Grades, Ehegatten, Lebensgefährten oder Kinder besuchen -> Mitführen eines negativen Testnachweises, nicht älter als 48 Stunden
* Grenzpendler: Personen, die ihren Wohnsitz in Bayern haben und sich zwingend notwendig zum Zweck ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung, an ihre Berufsausübungs-, Studien- oder Ausbildungsstätte in einem Risikogebiet im Ausland begeben und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnsitz zurückkehren -> Mitführen eines negativen Testnachweises, Testung einmal pro Kalenderwoche
* Grenzgänger: Personen, die ihren Wohnsitz in einem Risikogebiet im Ausland haben und die sich zwingend notwendig zum Zwecke ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung in den Freistaat Bayern begeben und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnsitz zurückkehren -> Mitführen eines negativen Testnachweises, Testung einmal pro Kalenderwoche
Der jeweilige negative Testnachweis ist nach auf Anforderung der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) oder einer von ihr beauftragten Stelle unverzüglich vorlegen. Ein bereits vorhandener Testnachweis ist bei Einreisen mitzuführen.
Die vollständige Coronavirus-Einreiseverordnung – CoronaEinreiseV des Bundesministeriums für Gesundheit, in der auch die Begriffe „Grenzpendler“ und „Grenzgänger“ definiert sind (laut § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 CoronaEinreiseV), ist unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/Corona-Einreiseverordnung_BAnz.pdf abrufbar, die bayerische Einreise-Quarantäneverordnungen – EQV ist unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEQV/true abrufbar.
Außerdem beantwortet das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die am häufigsten gestellten Fragen unter folgendem Link: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/.
Für die Testungen steht das Testzentrum in Bayerisch Gmain zur Verfügung; dies gilt sowohl für „Grenzpendler“ als auch für „Grenzgänger“. „Grenzgänger“ haben dem Sicherheitsdienst beim Testzentrum nach Aufforderung eine Arbeitgeberbescheinigung vorzulegen.
Die Öffnungszeiten der Teststraße sind werktags, Montag bis Freitag von 12:00 bis 18:00 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen ist das Testzentrum geschlossen. Nähere Informationen – auch zur derzeitigen Auslastung der Teststraße – sind unter http://www.testzentrum-bgl.de abrufbar.
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