Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit gestern 21 weitere bestätigte COVID-19-Fälle im Landkreis gibt. Davon befanden sich 2 Personen bereits als direkte Kontaktpersonen in häuslicher Isolation. Die Gesamtzahl der seit März 2020 registrierten COVID-19-Fälle im Landkreis Berchtesgadener Land steigt somit auf 3.507 (Meldestand RKI: 19.01.2021, 00:00 Uhr). Nach derzeitigem Meldungsstand liegt der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land laut RKI bei 223,7 (Stand: 19.01.2021, 0:00 Uhr).
Von den insgesamt 3.507 COVID-19-Fällen sind mittlerweile 3.107 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgefallen. Aktuell gibt es 324 aktive COVID-19-Fälle im Landkreis. In den vergangenen 7 Tagen gab es insgesamt 237 neue COVID-19-Fälle.
Seit der letzten Meldung wurden dem Gesundheitsamt 2 weitere Corona-Todesfälle gemeldet. Dabei handelt es sich um eine 66-jährige Frau und einen 86-jährigen Mann. Die Gesamtzahl der im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung Verstorbenen erhöht sich somit auf 76.
Bei allen positiv getesteten COVID-19-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen ein, wie z. B. eine häusliche Quarantäne. Aktuell befinden sich 385 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Kliniken im Berchtesgadener Land werden derzeit 59 COVID-19-Patienten stationär behandelt. Davon werden 5 Patienten intensivmedizinisch betreut. Hinweis: Einige dieser Patienten haben ihren Wohnsitz nicht im Berchtesgadener Land und gehören somit auch nicht zu der Gesamtgruppe der insgesamt bestätigten BGL-COVID-19-Fälle.
Seit Montag, 15.01.2021 gilt in Bayern wieder eine Testpflicht für Personen, die ihren Wohnsitz in Bayern haben und die sich zwingend notwendig zum Zweck ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung in ein Risikogebiet begeben und regelmäßig – mindestens einmal wöchentlich – an ihren Wohnsitz zurückkehren, also sogenannte Grenzpendler.
Auch für Personen, die ihren Wohnsitz in einem Risikogebiet haben und sich zu oben genannten Zwecken regelmäßig – mindestens einmal wöchentlich – nach Bayern begeben, sogenannte Grenzgänger, ist die Testpflicht gültig.
Dieser Personenkreis muss in jeder Kalenderwoche, in der mindestens eine Einreise stattfindet, einmal wöchentlich über einen negativen Testnachweis verfügen und diesen auf Anforderung der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) oder einer von ihr beauftragten Stelle unverzüglich vorlegen. Ein bereits vorhandener Testnachweise ist bei Einreisen mitzuführen.
Für die Testungen steht das Testzentrum in Bayerisch Gmain zur Verfügung; dies gilt sowohl für Grenzpendler als auch für Grenzgänger. Die Öffnungszeiten sind werktags, Montag bis Freitag von 12:00 bis 18:00 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen ist das Testzentrum geschlossen. Nähere Informationen – auch zur derzeitigen Auslastung der Teststraße – sind unter http://www.testzentrum-bgl.de abrufbar.
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