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Blutspende und Erste-Hilfe-Kurse finden trotz hartem Lockdown unter strengen Hygieneauflagen statt

Die nächsten Termine finden im Freilassinger Badylon und in der Berchtesgadener Bacheifeldschule statt.

Die heuer letzten vier Blutspendetermine des Roten Kreuzes im Landkreis und die von vielen Menschen oft sehr dringend für Führerschein oder Betrieb benötigten Erste-Hilfe-Kurse finden unter strengen Hygieneauflagen trotz des so genannten harten Corona-Lockdowns (16. Dezember bis 10. Januar) statt. Blut spenden kann man am 22. Dezember von 15.30 bis 20 Uhr im Freilassinger Badylon (Aumühlweg 9) und am 28., 29. und 30. Dezember jeweils von 15 bis 20 Uhr in der Berchtesgadener Bacheifeldschule (Bräuhausstraße 10).

„Wir verpflichten alle Erste-Hilfe-Kursteilnehmer auf unser Hygienekonzept, haben die Teilnehmerzahl bereits vorab reduziert und setzen die Abstandsregeln im Kurs konsequent um. Es herrscht durchgehend Maskenpflicht - auch am Sitzplatz - und alle müssen sich regelmäßig die Hände desinfizieren“, erklärt Ausbildungsleiter Hermann Scherer.

Gesetzliche Grundlage für die Durchführung ist die „Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) vom 15. Dezember 2020“, die derartige Aus- und Fortbildungen und auch die Blutspende unter Auflagen ausdrücklich gestattet: § 2 Das Verlassen der Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Triftige Gründe im Sinne des Satzes 1 sind insbesondere: 3. die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, der Besuch bei Angehörigen therapeutischer Berufe sowie Blutspenden,

§ 20 (2) Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks sind zulässig, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist. Es besteht Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen, sowie bei Präsenzveranstaltungen am Platz. 3 § 17 Satz 2 gilt entsprechend. Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.

Das Rote Kreuz bittet alle Besucher, das Hygienekonzept verantwortungsbewusst mit umzusetzen und die Vorgaben des Gesetzgebers zu beachten. Die Erste-Hilfe-Kurse sind weitgehend ausgebucht; freie Plätze gibt es noch ab dem 16. Januar. Anmelden kann man sich direkt im Internet: http://www.brk-berchtesgadenerland.de/kurse/erste-hilfe.html

red/Pressemitteilung BRK BGL

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