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Altpapier richtig entsorgen – so geht‘s

Die kommunale Abfallwirtschaft im Landratsamt informiert zum Thema Altpapier: Bedingt durch die Corona-Pandemie ist ein starker Anstieg an Verpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen festzustellen. Um die Entsorgung sicherstellen zu können, müssen einige Dinge beachtet werden.

Jedes an die Abfallentsorgung angeschlossene Grundstück im Landkreis Berchtesgadener Land hat im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Anspruch auf eine blaue 240 Liter Papier-Tonne (in Mehrgeschosswohnungsbauten auch 1.100 Liter Container).

Die Papiertonne wird alle vier Wochen geleert, die genauen Leerungstermine können dem Abfallkalender entnommen werde, der jedem Haushalt jährlich im Dezember zugeschickt wird. Alternativ kann der Abfallkalender auch auf der Internetseite www.abfallwirtschaft-bgl.de ausgedruckt werden oder auch über die BGL-Abfall-App eingesehen werden.

Es ist darauf zu achten, dass die Tonne am Tag der Abholung bis spätestens 06:00 Uhr bereitgestellt wird. Weiterhin ist es wichtig, dass der Deckel der Papiertonne immer geschlossen ist, da sich das Papier sonst mit Wasser vollsaugen könnte. Mehrmengen neben der Papiertonne sind unter anderem aus diesem Grund nicht zugelassen.

Sollte die Größe der bereitgestellten Papiertonne einmal nicht ausreichen, stehen in allen Wertstoffhöfen Papiercontainer für in Privat-Haushalten üblichen Mengen zur Verfügung.

Reicht das zur Verfügung stehende Papiertonnenvolumen für einen Haushalt dauerhaft nicht aus, ist die Hausverwaltung oder der Fachbereich Kommunale Abfallwirtschaft im Landratsamt unter der E-Mail Adresse tonnendienst@lra-bgl.de zu kontaktieren.

Besonderheit für Gewerbebetriebe


Größere Mengen an Altpapier aus Gewerbebetrieben müssen bei den gewerblichen Entsorgungsunternehmen entsorgt werden, hier gibt die Abfallberatung gerne weitere Auskünfte per Telefon 0049 8651 773-503 oder per E-Mail abfallberatung@lra-bgl.de .

Für Transportverpackungen gibt es zudem eigene Rücknahmesysteme. Hier sind Hersteller bzw. Vertreiber gesetzlich verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen.

Was darf in die Papiertonne (einige Beispiele)?


* Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge und Prospekte
* Schreib- und Büropapiere
* Briefumschläge
* Hefte und Bücher (ohne Einband)
* Schachteln
* Papiertüten
* Verkaufsverpackungen aus Papier
* Kleinpapiere
* Papierschnitzel (bitte nur im zugebundenen Sack/Tüte)

Die Kartons müssen gefaltet oder grob zerkleinert in die Papiertonne eingeben werden, da viele kleine Teile ansonsten den Sortieraufwand erhöhen. Bereitgestellte Mehrungen neben der Papiertonne werden daher nicht mitgenommen.

Was darf NICHT in die Papiertonne (einige Beispiele)?


* Tapeten (-> Restabfall)
* Beschichtete Verpackungen von Tiefkühlkost (-> Gelber Sack)
* Thermo-(Fax-)Papiere (-> Restabfall)
* Hygienepapiere wie z. B. Papiertaschentücher (-> Restabfall)
* Fotopapiere (-> Restabfall)
* Durchschreibepapiere (-> Restabfall)
* Milch- und Safttüten (-> Gelber Sack)

Es ist darauf zu achten, Fehlwürfe und Störstoffe zu vermeiden, da der Inhalt der Papiertonnen in Teilen von Menschenhand sortiert wird.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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