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Mehrere gewerbsmäßige Verkäufer ohne Genehmigung auf Flohmarkt

Salzburger stellte den Betrieb seines Imbissstands erst ein, nachdem ihm die Beschlagnahme seiner Waren angedroht wurde.

Am Samstagmorgen überprüften Beamte der Polizeiinspektion Freilassing einen Flohmarkt im Stadtgebiet. Sieben Händler mussten ihren Verkauf einstellen. Sei verfügten als gewerbsmäßige Verkäufer nicht über die erforderlichen gewerberechtlichen Genehmigungen und missachteten zum Teil weitere Vorschriften, wie u.a. die Anbringung eines Namensschildes.

Besonders dreist verhielt sich der Betreiber eines Imbissstandes. Obwohl der Salzburger keinerlei Genehmigung zum Verkauf von Brotzeiten, Getränken und Backwaren besaß und auch die Hygienevorschriften nicht beachtete, stellte er seinen Verkauf nicht ein. Erst als ihm bei einem zweiten Besuch die Beschlagnahme seiner Waren angedroht wurde, beendete der 62-jährige Salzburger seine Tätigkeit. Wegen der begangenen Ordnungswidrigkeiten wurde gegen die betroffenen Händler jeweils Anzeige erstattet.

Pressemitteilung Polizei Freilassing

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