Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit gestern 17 weitere bestätigte SARS-CoV-2-Fälle im Landkreis gibt. Dabei handelt es sich bei 5 Personen um direkte Kontaktpersonen, die sich bereits in häuslicher Isolation befanden. Die Gesamtzahl der seit März 2020 registrierten Corona-Infektionsfälle im Landkreis Berchtesgadener Land steigt somit auf 1.649 (Meldestand: 17.11.2020, 10:00 Uhr). Der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das liegt aktuell bei 142,6.
Von den insgesamt 1.649 mit Wohnsitz im Berchtesgadener Land registrierten SARS-CoV-2-Fällen sind 1.420 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen. Aktuell gibt es 197 SARS-CoV-2-Infizierte im Landkreis.
Bei allen positiv getesteten Corona-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen ein, wie z. B. eine häusliche Quarantäne. Aktuell befinden sich 472 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne.
In den Kliniken im Berchtesgadener Land werden derzeit 23 Covid-19-Patienten aus dem Landkreis stationär behandelt. Davon werden 5 Patienten intensivmedizinisch betreut.
Nähere Informationen gibt es auch auf der Website des Landratsamtes unter https://www.lra-bgl.de/t/presse/aktuelles-zum-coronavirus-im-landkreis/ sowie im Bereich „Coronavirus – Häufig gestellte Fragen“ unter https://www.lra-bgl.de/t/presse/coronavirus-haeufig-gestellte-fragen/.
Das Corona-Testzentrum Berchtesgadener Land in Bayerisch Gmain ist Montag bis Freitag von 12:00 bis 18:00 Uhr sowie am Samstag von 12:00 bis 16:00 Uhr geöffnet; sonntags ist es geschlossen. Dort können sich alle Landkreisbürgerinnen und Bürger sowie Berufspendler mit Arbeitsstelle im Berchtesgadener Land (= „Grenzgänger“) kostenlos testen lassen. Dazu ist eine vom Arbeitgeber ausgefüllte, bei der Berchtesgadener Land Wirtschaftsservice GmbH unter https://www.berchtesgadener-land.de/cdn/uploads/arbeitgeberbescheinigung.pdf abrufbare "Bescheinigung für Berufspendler" vorzulegen.
Wichtig ist, dass nur Corona-symptomfreie Personen das Testzentrum anfahren können, da dort keine ärztliche Anamnese oder Beratung stattfinden kann. Bei Corona-Symptomen muss mit dem Hausarzt Kontakt aufgenommen werden.
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, sich vorab unbedingt auf der Internetseite www.testzentrum-bgl.de über die Kapazitätsmöglichkeiten und Wartezeiten zu informieren. Dort erhalten die Bürgerinnen und Bürger auch Informationen über einen möglichst reibungslosen Ablauf vor Ort. Zudem weisen Informationsschilder bereits auf der Zufahrtsstraße darauf hin, ob eine Anfahrt auf das Gelände möglich ist.
Hinweis: Zu Beginn der jeweiligen Öffnungszeiten ist das Testzentrum in der Regel stark ausgelastet.
Die vom Landkreis Berchtesgadener Land zusätzlich eingerichtete Teststelle im Vereinsheim in Freilassing gegenüber des Badylons ist nur für „Grenzgänger“ geöffnet, für die gemäß §4 der bayerischen Einreise-Quarantäneverordnung eine wöchentliche Testpflicht besteht. Für die Wochen, in denen keine Einreise erfolgt, entfällt die Verpflichtung.
Als „Grenzgänger“ zählen Personen, die ihren Wohnsitz in einem Risikogebiet im Ausland haben und regelmäßig nach Bayern einreisen, um sich dort aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen, zu Ausbildungszwecken oder zum Schul- oder Hochschulbesuch aufzuhalten.
Die Teststelle in Freilassing ist ausschließlich für diejenigen „Grenzgänger“ eingerichtet, deren Arbeits-/Ausbildungs-/Schulstätte sich im Landkreis Berchtesgadener Land befindet.
Die Öffnungszeiten der Teststelle Freilassing für Grenzgänger sind derzeit Montag und Mittwoch von 07:00 bis 10:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 16:00 bis 19:00 Uhr. Grenzgänger können hier nur mit voriger Terminregistrierung kostenlos getestet werden.
Arbeits-/Ausbildungs-/Schulstätten aus dem Landkreis Berchtesgadener Land, bei denen sich Grenzgänger aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen, zu Ausbildungszwecken oder zum Schul- oder Hochschulbesuch aufhalten, melden sich bei der Berchtesgadener Land Wirtschaftsservice GmbH (BGLW) unter Telefon: +49 8654 77500 oder per E-Mail info@berchtesgadener-land.de an und erhalten alle Informationen zur Terminregistrierung, welche sie an die Grenzgänger in ihrer Arbeits-/Ausbildungs-/Schulstätte weitergeben können.
Das Testergebnis ist auf Verlangen dem Landratsamt Berchtesgadener Land vorzulegen. Die Bestätigung über das negative Testergebnis ist für diese Zwecke jeweils für mindestens 14 Tage nach der erfolgten Einreise aufzubewahren.
Auch hier ist wichtig, dass nur Corona-symptomfreie Personen die Teststraße anfahren können, da dort keine ärztliche Anamnese oder Beratung stattfinden kann. Bei Corona-Symptomen muss mit dem Hausarzt Kontakt aufgenommen werden.
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