untersberger.info - Logo


40 neue Coronavirus-Infektionsfälle im Berchtesgadener Land – 7-Tage-Inzidenz sinkt auf 236,01 – Landratsamt erlässt neue Allgemeinverfügung

Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit gestern 40 weitere bestätigte SARS-CoV-2-Fälle im Landkreis gibt. Davon befanden sich 4 Personen bereits als direkte Kontaktpersonen in häuslicher Isolation. Die Gesamtzahl der Corona-Infektionsfälle im Landkreis Berchtesgadener Land steigt somit auf 769 (Meldestand: 20.10.2020, 10:00 Uhr). Der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land sinkt allerdings aufgrund der Berechnungsgrundlagen auf 236,01.

Von den insgesamt 769 mit Wohnsitz im Berchtesgadener Land registrierten SARS-CoV-2-Fällen sind 484 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen. Aktuell gibt es 260 SARS-CoV-2-Infizierte im Landkreis.

Im Landkreis Berchtesgadener Land sind neu folgende Einrichtungen (Schulen, Kindertagesstätten und Seniorenheime) von Quarantäne-Maßnahmen mit unterschiedlichem Wirkungsgrad betroffen:

* Wohnstift Mozart, Ainring
* Haus Hohenfried, Bayerisch Gmain
* Gymnasium Berchtesgaden

Bei allen positiv getesteten Corona-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen ein, wie z. B. eine häusliche Quarantäne. Aktuell befinden sich 698 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne. Insgesamt 1.434 unmittelbare Kontaktpersonen sind mittlerweile seit März wieder aus der Quarantäne entlassen worden.

In den Kliniken im Berchtesgadener Land werden derzeit 9 Covid-19-Patienten aus dem Landkreis stationär behandelt. Derzeit werden keine Patienten intensivmedizinisch betreut.

Mit dem heutigen Dienstag, 14:00 Uhr, tritt in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern und dem Bayerischen Ministerium für Gesundheit und Pflege die Aktualisierung der Allgemeinverfügung des Berchtesgadener Landes in Kraft.

Aktuell geltende Verfügungen


Die aktuell geltende Siebte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats Bayern ist unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-588/ abrufbar.

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen und dem damit einhergehenden Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz auf einen Wert über 250 pro 100.000 Einwohner im Landkreis Berchtesgadener Land wurde vom Landratsamt Berchtesgadener Land eine Änderung der Allgemeinverfügung vom 13.10.2020 erlassen. Diese gilt ab 20.10.2020, ab 14:00 Uhr bis 02.11.2020, 24:00 Uhr und steht unter https://www.lra-bgl.de/fileadmin/user_upload/content/doc/Der_Landkreis/Allgemeinverfuegung_LK_BGL_19102020.pdf zum Download sowie im Amtsblatt Nr. 43a vom 19. Oktober 2020 bereit.

Weitere Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sind unter www.coronavirus.bayern.de abrufbar.

Die vier Grundregeln der Hygiene sind einzuhalten. Nur so kann ein erneutes Ansteigen der Infektionsraten vermieden werden.

1. Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Einkaufen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln

2. Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 bis 2 Metern zu anderen – auch mit Mund-Nasen-Bedeckung.

3. Häufiges und gründliches Hände-Waschen mit Wasser und Seife.

4. Beachtung der Husten- und Niesetikette (Einmaltaschentücher verwenden, Husten und Niesen in die Ellenbeuge).

Öffnungszeiten des Corona-Testzentrums in Bayerisch Gmain


Seit Mittwoch, 14. Oktober ist die kommunale Corona-Teststation in Bayerisch Gmain immer montags bis samstags von 12:00 bis 18:00 Uhr geöffnet; sonntags ist sie geschlossen. Die neue Regelung gilt vorerst bis Samstag, 24. Oktober 2020.

Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, sich vorab unbedingt auf der Internetseite http://www.testzentrum-bgl.de über die Kapazitätsmöglichkeiten und Wartezeiten zu informieren. Dort erhalten die Bürgerinnen und Bürger auch Informationen über einen möglichst reibungslosen Ablauf vor Ort. Zudem weisen Informationsschilder bereits auf der Zufahrtsstraße darauf hin, ob eine Anfahrt auf das Gelände möglich ist.

Bürgertelefon für Fragen zur Allgemeinverfügung des Landratsamts Berchtesgadener Land – Änderung der Erreichbarkeit


Ein Bürgertelefon für Nachfragen zur Allgemeinverfügung des Landratsamts Berchtesgadener Land vom 19.10.2020 steht immer montags bis freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr sowie samstags und sonntags von 10:00 bis 14:00 Uhr zu Verfügung, die Nummer im Landratsamt lautet: +49 8651 773-151.

red/Pressemitteilung LRA BGL

0 Kommentare

Noch keine Kommentare.
Kommentar schreiben
maximal 1000 Zeichen
Erweiterte Suche
Terminkalender
April 2026
MoDiMiDoFrSaSo
303112345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930123
Bglwiki