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Gebührenfreies Parken für Elektroautos auf vielen Parkplätzen in Bad Reichenhall

Die neue Regelung gilt nur für Fahrzeuge mit einem "E" am Ende des Kennzeichens. Von der Befreiung ausgenommen sind unter anderem die Parkplätze die über Schranken verfügen und Privatparkplätze.

Fahrer von Elektroautos dürfen künftig ihre Fahrzeuge mit Parkscheibe an gebührenpflichtigen Parkplätzen mit Parkscheinautomat bis zur maximalen Dauer kostenlos abstellen.

Der Bad Reichenhaller Stadtrat hat beschlossen, die Parkgebührenverordnung entsprechend abzuändern. Darin heißt es nun: „Elektrisch betriebene Fahrzeuge mit dem Kennbuchstaben E im Anschluss an die Erkennungsnummer des amtlichen Kennzeichens dürfen auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum zu jeder Zeit unter Auslegen der Parkscheibe und unter Einhaltung der standortabhängigen Höchstparkdauer kostenlos parken.“ Ausgenommen von dieser Regelung sind die beiden Langzeitparkplätze P 9 (Innsbrucker Straße) sowie P 11 (Heilingbrunnerstraße), die über eine Schranke verfügen, privatrechtlich bewirtschaftet werden und nicht der öffentlich-rechtlichen Parkgebührenpflicht unterliegen. Der Stadtratsbeschluss basiert auf dem „Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge“, kurz Elektromobilitätsgesetz, wonach für E-Autos Bevorrechtigungen im Hinblick auf das Erheben von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen möglich sind. Mit diesem Schritt wurde ein weiterer wichtiger Beitrag dazu geleistet, die Kurstadt für Elektrofahrzeuge attraktiver zu machen und damit umweltschonende Fortbewegungsmittel zu fördern.

red/Pressemitteilung Stadt Bad Reichenhall

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