Ein Betrunkener, eine Person ohne Führerschein und diverse telefonierende Fahrer waren das Ergebnis einer stationären Verkehrskontrolle in Freilassing. In den Reichenhaller Parks erwischte die Polizei mehrere Radfahrer. Außerdem trafen sich in den Parks wohl mehrfach Gruppen zum Feiern. Die Geschwindigkeit wurde in Anger gemessen. Bei Motorradkontrollen in Laufen gab es bei fast 25% aller Maschinen Beanstandungen.
Am Montagvormittag, den 06.07.2020, führten Beamte der Polizeiinspektion Freilassing eine mehrstündige stationäre Verkehrskontrolle im Stadtgebiet Freilassing durch. Dabei fiel ihnen ein 57-jähriger Freilassinger ins Auge, der während der Fahrt mit seinem Pkw eine Flasche Bier in der Hand hielt. Der Pkw-Lenker wurde angehalten. Ein bei ihm daraufhin durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert über der 0,5 Promille Grenze. Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt. Ein gerichtsverwertbarer Alkoholtest auf der Dienststelle bestätigte den Verdacht der Verkehrsordnungswidrigkeit, sodass der Fahrzeugführer angezeigt wurde und mit einem Bußgeld von 500,- Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen muss.
Ebenso wurde ein 67-jähriger Freilassinger mit seinem Pkw kontrolliert. Dieser konnte keinen gültigen Führerschein vorzeigen. Er musste ebenfalls seinen Pkw vor Ort abstellen und wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt. Zusätzlich erwartet auch die Halterin des Fahrzeugs eine Strafanzeige.
Im Zuge der Verkehrskontrolle wurden zudem eine zweistellige Anzahl an Fahrzeugführern wegen Telefonierens oder Tippens während der Fahrt auf ihren Mobiltelefonen festgestellt. Die Betroffenen wurden angezeigt. Der Verstoß wird mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg geahndet.
Aufgrund Beschwerden über rücksichtslose Fahrradfahrer in den städtischen Parkanlagen in Bad Reichenhall, führte die Polizei Bad Reichenhall am Mittwoch eine entsprechende Kontrolle im Ortenaupark durch.
Bei schönstem Wetter wurden nur zwei Verstöße festgestellt. Die zwei Radfahrer mussten jeweils ein Verwarnungsgeld bezahlen. Auch wenn die beanstandeten Radfahrer langsam durch den Park fuhren, ist das Fahrradfahren im Ortenaupark, im Karlspark und im Kurpark verboten. Im Rupertuspark gibt es einen beschilderten Radweg.
Die Polizei Bad Reichenhall wird in den kommenden Tage erneut Fahrradkontrollen in den Parkanlagen durchführen.
Am Donnerstag wurden, wie bereits am gestrigen Tag, Parkanlagen im Stadtgebiet hinsichtlich des verbotswidrigen Befahrens mit dem Fahrrad kontrolliert. Nachdem im Karlspark zwei Radfahrer auf ihr Fehlverhalten hingewiesen wurden, konnten sie dann kurze Zeit später erneut radfahrend im Park angetroffen werden. Daraufhin folgte eine zwangsläufig gebührenpflichtige Verwarnung der beiden. Im Rahmen dieser Kontrollen wurden zudem mehrere Personen im Park festgestellt, die sich offensichtlich gerade zum Feiern niederlassen wollten. Diese wurden des Platzes verwiesen und über das Verbot des Feierns auf öffentlichen Plätzen belehrt.
In den letzten Tagen verzeichnete die Polizeiinspektion Bad Reichenhall eine Zunahme von Personenansammlungen in öffentlichen Bereichen und insbesondere in Parkanlagen im Stadtbereich von Bad Reichenhall während der Abendstunden und in der Nachtzeit. Beim Eintreffen von Streifen entfernte sich oftmals ein Teil der anwesenden Personen, bevor sie einer Kontrolle unterzogen werden konnten. Am Morgen des 09.07.2020 wurden speziell im Karlspark zudem starke Verschmutzungen und abgelagerter Müll festgestellt, welche offensichtlich aus dem vorangegangenen Treiben der zurückliegenden Nacht herrührten. Aufgrund dieser Müllablagerungen ist davon auszugehen, dass hier wieder Partys gefeiert wurden. Aus diesem Grunde sieht sich die PI Bad Reichenhall veranlasst darauf hinzuweisen, dass gemäß § 2 Abs. 2 der aktuell geltenden 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung das Feiern und Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen, unabhängig von der Anzahl der anwesenden Personen, untersagt ist. Ein Verstoß ist laut Bußgeldkatalog mit 150 EUR bewährt. Zudem wird auf das seit Jahren in den Parks und in der Fußgängerzone bestehende Alkoholverbot der Stadt Bad Reichenhall hingewiesen, welches ebenfalls bußgeldbewährt ist.
Die Polizeiinspektion Bad Reichenhall wird ab sofort verstärkte Kontrollen durchführen.
In der Zeit von 07.35 Uhr bis 12.50 Uhr wurde in Anger – St 2103 in Richtung Anger kontrolliert. 1.383 Fahrzeuge fuhren durch die Kontrollstelle bei Pfingstl. 56 Lenker wurden verwarnt und 14 angezeigt Der Schnellste war bei erlaubten 70 km/h mit 120 km/h unterwegs. Diesen erwarten nun Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot und eine empfindliche Geldbuße.
Am Sonntag, 12.07.2020, wurde von Beamten der Polizeiinspektion Laufen eine Motorradkontrolle durchgeführt. Insgesamt wurden im Kontrollzeitraum 50 Motorräder und deren Fahrer einer Überprüfung unterzogen.
11 Motorräder mussten wegen technischer Unregelmäßigkeiten beanstandet werden. Insgesamt 5 Fahrzeuge mussten wegen der Anbringung des Kennzeichens geahndet werden, bei 4 Fahrzeugen war der Endschalldämpfer manipuliert und 2 Fahrzeuge wurden wegen mangelhaften Bremsleitungen aus dem Verkehr gezogen.
Gerade die Lautstärke von Motorräder ist derzeit Vielfach ein Ärgernis für Anwohner, weshalb bei den Kontrollmaßnahmen auf die Zulässigkeit der Abgasanlagen Wert gelegt wurde.
Ein weiterer Motorradfahrer verzichtete freiwillig auf die Weiterfahrt, nachdem durch den kontrollierenden Beamten ein Nagel in seinem Hinterreifen festgestellt wurde.
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