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Kein neuer Coronavirus-Infektionsfall im Berchtesgadener Land – 7-Tage-Inzidenz bleibt bei 0,9

Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit gestern keinen weiteren bestätigten SARS-CoV-2-Fall im Landkreis gibt. Die Gesamtzahl der Corona-Infektionsfälle im Landkreis Berchtesgadener Land bleibt somit bei 325 (Meldestand: 14.07.2020, 10:00 Uhr). Der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land bleibt ebenfalls bei 0,9.

Von den nunmehr insgesamt 325 mit Wohnsitz im Berchtesgadener Land registrierten SARS-CoV-2-Fällen sind nach wie vor 296 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen. Es befinden sich derzeit insgesamt 4 SARS-CoV-2-Infizierte in medizinischer Behandlung.

Bei allen positiv getesteten Corona-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen, wie z. B. eine häusliche Quarantäne, ein. Aktuell befinden sich 16 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne (6 mehr im Vergleich zur letzten Meldung). Insgesamt 896 unmittelbare Kontaktpersonen sind nunmehr seit März wieder aus der Quarantäne entlassen worden.

In den Kliniken im Berchtesgadener Land werden nach wie vor 3 Covid-19-Patienten stationär behandelt. Davon werden momentan keine Patienten intensivmedizinisch betreut.

Hinweis: Einige dieser 3 Patienten haben ihren Wohnsitz nicht im Berchtesgadener Land und gehören somit auch nicht zu der Gesamtgruppe der insgesamt bestätigten 325 BGL-Corona-Fälle.

Wichtige Informationen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten
Ein Aufenthalt in einem Risikogebiet kann Verpflichtungen mit sich bringen. Die Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) vom 15. Juni 2020 (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-335/) bestimmt, dass Personen, die in den Freistaat Bayern einreisen und sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet sind, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise zu isolieren. Betroffene Personen aus dem Landkreis Berchtesgadener Land sind ebenfalls dazu verpflichtet, sich unverzüglich beim Gesundheitsamt Berchtesgadener Land (Kontakt siehe unten) zu melden und ihre Rückkehr aus einem Risikogebiet anzuzeigen.

Welche Länder vom RKI als Risikogebiet eingestuft werden, kann tagesaktuell unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html abgerufen werden. Ebenso sind hier Informationen in verschiedenen Fremdsprachen verfügbar. Im § 2 der Einreise-Quarantäneverordnung (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-335/) sind mehrere Ausnahmen definiert, für die eine häusliche Quarantäne entfällt.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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