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Feuerwerk ohne Genehmigung in Bayerisch Gmain gezündet

Gegen den Feuerwerker wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines nichts genehmigten Feuerwerks eingeleitet.

Am 12.07.2020 gegen 21:45 Uhr bemerkte eine Streife der Polizeiinspektion Bad Reichenhall ein Feuerwerk im Bereich Bayerisch Gmain. Zahlreiche Anwohner standen bereits bei Eintreffen der Streife im Bereich der Berchtesgadener Straße und lotsten die Polizeibeamten zur Einsatzörtlichkeit. Vor Ort wurde festgestellt, dass sich die betroffene Person nicht um eine Genehmigung des Feuerwerks gekümmert habe. Aus diesem Grund wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Die Polizeiinspektion Bad Reichenhall weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Abbrennen von Feuerwerkskörpern ohne Genehmigung nur im Zeitraum von 31.12. bis 01.01. erlaubt ist. Verstöße gegen diese Bestimmung werden konsequent geahndet.

red/Pressemitteilung Polizei Bad Reichenhall

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