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Kein neuer Corona-Fall im Berchtesgadener Land – 7-Tage-Inzidenz sinkt auf 1,9

Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es weiterhin keinen weiteren bestätigten SARS-CoV-2-Fall im Landkreis gibt. Die Gesamtzahl der Corona-Infektionsfälle im Landkreis Berchtesgadener Land bleibt somit bei 323 (Meldestand: 09.07.2020, 10:00 Uhr). Der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land sinkt auf 1,9.

Von den nunmehr insgesamt 323 mit Wohnsitz im Berchtesgadener Land registrierten SARS-CoV-2-Fällen sind mittlerweile 295 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen (4 mehr im Vergleich zu gestern). Es befinden sich daher folglich nur noch 3 SARS-CoV-2-Infizierte in medizinischer Behandlung (4 weniger im Vergleich zum Vortag).

Durch eine umfassende Datenüberprüfung im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Gesundheitsamtes Berchtesgadener Land, die derzeit in Gesundheitsämtern in Bayern vorgenommen wird, wurde eine Bereinigung der Fallzahlen durchgeführt. Die aktuell insgesamt 323 bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Berchtesgadener Land verteilen sich somit auf folgende Altersgruppen:

AltersgruppeMännlichWeiblichGesamt (Altersgruppen)
0-18 Jährige21829
19-65 Jährige8994183
> 65 Jährige5358111
Gesamt (Geschlecht)163160323


Bei allen positiv getesteten Corona-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen, wie z. B. eine häusliche Quarantäne, ein. Gegenwärtig befinden sich aktuell noch 5 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne (1 weniger im Vergleich zum Vortag). Insgesamt 889 unmittelbare Kontaktpersonen sind seit März wieder aus der Quarantäne entlassen worden. Dabei wurde gestern eine Person noch als Kontaktperson gemeldet, die allerdings im Laufe des Tages nach Erhalt eines Negativbefundes entsprechend aus der Quarantäne entlassen werden konnte.

In den Kliniken im Berchtesgadener Land werden nach wie vor 3 Covid-19-Patienten stationär behandelt. Davon werden momentan keine Patienten intensivmedizinisch betreut.

Hinweis: Einige dieser 3 Patienten haben ihren Wohnsitz nicht im Berchtesgadener Land und gehören somit auch nicht zu der Gesamtgruppe der insgesamt bestätigten 324 BGL-Corona-Fälle.

Geltende Hygienevorgaben in Gastronomie und Hotels sowie in Handels- und Dienstleistungsbetrieben sind weiterhin einzuhalten
Das Gesundheitsamt des Berchtesgadener Landes weist darauf hin: Für die Gastronomie und für Hotels, aber auch Handels- und Dienstleistungsbetriebe gelten weiterhin die bekannten Hygienevorgaben. Die Betreiber von Hotels und Gaststätten sowie die Inhaber von Handels- und Dienstleistungsbetrieben sind deshalb angehalten, die nach wie vor gültigen Hygienevorschriften zu beachten - der Schutz der Gesundheit hat unbedingt oberste Priorität.

Dieser Hinweis ist auch deshalb wichtig, weil es Einzelfälle im Landkreis gibt, in denen die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten wurden. Das Risiko von weiteren Infektionen sowie erneuten pandemiebedingten Schließungen wird in solchen Situationen in Kauf genommen. Einige Verstöße von Betreibern wurden bereits von Bürgern gemeldet, entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Diese Verfahren werden konsequent verfolgt.

Deshalb wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen: Bei vorsätzlichen Verstößen droht ein empfindliches Bußgeld von mindestens 5.000 Euro. Der Bußgeldregelsatz in Höhe von 5.000 Euro gilt dabei beim vorsätzlichen Erstverstoß, bei weiteren Folgeverstößen oder mehrmaligen Verstößen sind die Regelsätze jeweils zu verdoppeln. Bei mehreren selbstständigen Handlungen zählt jeder Verstoß für sich. Deshalb nochmals ein Appell an die Vernunft der Betreiber und Gäste, die bestehenden Regelungen einzuhalten, Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln wahrzunehmen und so an einer Vermeidung eines Anstiegs von Fallzahlen mitzuwirken.

Die aktuell geltenden Vorgaben sind in der Sechstes Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats Bayer unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-348/ abrufbar.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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