untersberger.info - Logo


Erneut kein neuer Coronavirus-Infektionsfall im Landkreis – 7-Tage-Inzidenz sinkt auf 3,8

Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit Freitag keine weiteren bestätigten SARS-CoV-2-Fälle im Landkreis gegeben hat. Die Gesamtzahl der Corona-Infektionsfälle bleibt somit bei 324 (Meldestand: 07.07.2020, 10:00 Uhr). Der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land sinkt auf 3,8.

Von den insgesamt 324 mit Wohnsitz im Berchtesgadener Land registrierten SARS-CoV-2-Fällen sind mittlerweile 291 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen (3 mehr im Vergleich zur letzten Meldung). Es befinden sich derzeit insgesamt noch 8 SARS-CoV-2-Infizierte in medizinischer Behandlung (1 weniger seit gestern).

Bei allen positiv getesteten Corona-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen, wie z. B. eine häusliche Quarantäne, ein. Gegenwärtig befinden sich nach wie vor 6 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne. Insgesamt 887 unmittelbare Kontaktpersonen sind seit März wieder aus der Quarantäne entlassen worden.

In den Kliniken im Berchtesgadener Land werden nach wie vor 3 Covid-19-Patienten stationär behandelt. Davon werden momentan keine Patienten intensivmedizinisch betreut.

Hinweis: Einige dieser 3 Patienten haben ihren Wohnsitz nicht im Berchtesgadener Land und gehören somit auch nicht zu der Gesamtgruppe der insgesamt bestätigten 324 BGL-Corona-Fälle.

Geltende Hygienevorgaben in Gastronomie und Hotels sowie in Handels- und Dienstleistungsbetrieben sind weiterhin einzuhalten
Für die Gastronomie und für Hotels, aber auch Handels- und Dienstleistungsbetriebe gelten weiterhin die bekannten Hygienevorgaben. Die Betreiber von Hotels und Gaststätten sowie die Inhaber von Handels- und Dienstleistungsbetrieben sind deshalb angehalten, die nach wie vor gültigen Hygienevorschriften zu beachten - der Schutz der Gesundheit hat unbedingt oberste Priorität. Dieser Hinweis ist auch deshalb wichtig, weil es Einzelfälle im Landkreis gibt, in denen die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten wurden. Das Risiko von weiteren Infektionen sowie erneuten pandemiebedingten Schließungen wird in solchen Situationen in Kauf genommen. Einige Verstöße von Betreibern wurden bereits von Bürgern gemeldet, entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Diese Verfahren werden konsequent verfolgt.

Deshalb wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen: Bei vorsätzlichen Verstößen droht ein empfindliches Bußgeld von mindestens 5.000 Euro. Der Bußgeldregelsatz in Höhe von 5.000 Euro gilt dabei beim vorsätzlichen Erstverstoß, bei weiteren Folgeverstößen oder mehrmaligen Verstößen sind die Regelsätze jeweils zu verdoppeln. Bei mehreren selbstständigen Handlungen zählt jeder Verstoß für sich. Deshalb nochmals ein Appell an die Vernunft der Betreiber und Gäste, die bestehenden Regelungen einzuhalten, Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln wahrzunehmen und so an einer Vermeidung eines Anstiegs von Fallzahlen mitzuwirken.

Die aktuell geltenden Vorgaben sind in der Sechstes Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats Bayern unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-348/ abrufbar.

red/Pressemitteilung LRA BGL

0 Kommentare

Noch keine Kommentare.
Kommentar schreiben
maximal 1000 Zeichen
Erweiterte Suche
Terminkalender
April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293012345
Bglwiki