Auf der B20 in Piding wurde die Geschwindigkeit kontrolliert. Ein 56-Jähriger war in Berchtesgaden mit über zwei Promille unterwegs. Nachtrag: Pkw-Fahrer mit über 1,1 Promille auf der A8 gestoppt.
Am 16.06.2020 wurde in der Zeit von 07.25 Uhr bis 12.00 Uhr wurde in Piding - B20 in Richtung Freilassing kontrolliert. 2.094 Fahrzeuge fuhren durch die Kontrollstelle. 25 Lenker wurden verwarnt und 18 angezeigt. Der Schnellste war bei erlaubten 70 km/h mit 99 km/h unterwegs. Diesen erwarten nun Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot und eine empfindliche Geldbuße.
Am 19.06.2020 um 21:00 Uhr hielt die Polizeistreife der Polizeiinspektion Berchtesgaden einen 56 Jahre alten Mann, der mit seinem Pkw auf der Bergwerkstraße in Berchtesgaden fuhr, zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle an. Dabei stellten die Polizeibeamten beim Fahrer einen deutlichen Alkoholgeruch fest und führten mit dem Mann einen Atemalkoholtest durch. Es wurde ein Wert von über zwei Promille festgestellt. Gegen den Fahrer wird Strafanzeige wegen einer Trunkenheitsfahrt im öffentlichen Straßenverkehr erstattet und der Führerschein wurde durch die Polizei sichergestellt, was für den Fahrer zur Folge hat, dass er ab sofort kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug mehr im öffentlichen Straßenverkehr führen darf. Des Weiteren hat der Fahrer mit einer Geldstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen.
Bereits am Sonntagabend kontrollierten Schleierfahnder der Grenzpolizei Piding auf der Autobahn A 8 einen Citroen mit deutscher Zulassung, der in Richtung München unterwegs war. An der Anschlussstelle Anger war für den Fahrer, einem kroatischen Staatsangehörigen, die Fahrt allerdings beendet.
Bei dem Fahrzeuglenker wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, nachdem eine leere Schnapsflasche im Pkw gesichtet wurde und es zudem deutlich nach Alkohol aus dem Fahrzeuginneren roch. Eine Blutentnahme war die Folge, da der Test einen Wert von über 1,1 Promille ergab. Der Führerschein wurde an Ort und Stelle von den Beamten sichergestellt.
Neben einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde auch ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet, da sich hinsichtlich des bei der Kontrolle vorgelegten Führerscheins Ungereimtheiten ergaben.
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