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Weiterhin keine neuen Fälle des Coronavirus im Landkreis

Das Gesundheitsamt im Landratsamt Berchtesgadener Land informiert, dass es seit über einer Woche keinen weiteren bestätigten SARS-CoV-2-Fall im Landkreis gibt. Die Gesamtzahl der Corona-Infektionsfälle bleibt somit weiterhin auf 306 (Meldestand: 10.06.2020, 10:00 Uhr). Der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land bleibt somit weiterhin auf 0.

Von den insgesamt 306 mit Wohnsitz im Berchtesgadener Land registrierten SARS-CoV-2-Fällen sind 282 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen. Insgesamt ist aktuell kein SARS-CoV-2-Infizierter in medizinischer Behandlung. Die Gesamtzahl der im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung Verstorbenen bleibt bei 24.

Information zur Verbreitung von Covid-19 in den Gemeinden des Landkreises BGL:

Gemeindeaufteilung

GemeindeInfizierte
Ainring15 - 20
Anger10 - 15
Bad Reichenhall55 - 60
Bayerisch Gmain10 - 15
Berchtesgaden20 - 25
Bischofswiesen20 - 25
Freilassing25 - 30
Laufen15 - 20
Marktschellenberg25 - 30
Piding25 - 30
Ramsau0 - 5
Saaldorf-Surheim5 - 10
Schneizlreuth0 - 5
Schönau am Königssee25 - 30
Teisendorf25 – 30


Bei allen positiv getesteten Corona-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen wie z. B. eine häusliche Quarantäne ein. Gegenwärtig befinden sich keine direkten Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne. Insgesamt 870 unmittelbare Kontaktpersonen sind seit März wieder aus der Quarantäne entlassen worden.

Weiterhin erfreulich ist die Entwicklung bei den in den Kliniken im Berchtesgadener Land stationär behandelten Covid-19-Patienten: derzeit sind dies nur noch 2 Personen (gleichbleibend zum Vortag). Davon werden derzeit keine Patienten intensivmedizinisch betreut.

Hinweis: Diese 2 Patienten haben ihren Wohnsitz nicht im Berchtesgadener Land und gehören somit auch nicht zu der Gesamtgruppe der insgesamt bestätigten 306 BGL-Corona-Fälle.


Der Rückgang der Infektionen mit dem Coronavirus hat viele Wiederinbetriebnahmen ermöglicht, zum Beispiel in Hotels, Gaststätten, sportlichen und touristischen Einrichtungen. Diese sind aber nur dann zulässig, wenn der Betreiber ein detailliertes Hygienekonzept erstellt hat und die Vorgaben, wie unter anderem die namentliche Erfassung der Gäste, erfüllt. Es droht sonst ein Bußgeld von € 5.000,00.

Zudem wird vor einem leichtsinnigem Verhalten der Bevölkerung gewarnt. Trotz der insgesamt sehr positiven Entwicklung handelt es sich nur um eine Momentaufnahme. Deshalb ergeht ein dringender Appell an die Vernunft der Bürger, die bestehenden Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln auch weiterhin einzuhalten, um einen erneuten Anstieg der Fallzahlen zu vermeiden.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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