Das Gesundheitsamt im Landratsamt Berchtesgadener Land informiert, dass es seit über einer Woche keinen weiteren bestätigten SARS-CoV-2-Fall im Landkreis gibt. Die Gesamtzahl der Corona-Infektionsfälle bleibt somit weiterhin auf 306 (Meldestand: 08.06.2020, 10:00 Uhr). Der 7-Tage-Inzidenz-Wert für das Berchtesgadener Land bleibt somit weiterhin auf 0.
Von den insgesamt 306 mit Wohnsitz im Berchtesgadener Land registrierten SARS-CoV-2-Fällen sind 281 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen. Insgesamt ist aktuell 1 SARS-CoV-2-Infizierte in medizinischer Behandlung. Die Gesamtzahl der im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung Verstorbenen bleibt bei 24.
Bei allen positiv getesteten Corona-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen wie z. B. eine häusliche Quarantäne ein. Gegenwärtig befinden sich 3 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne. Insgesamt 867 unmittelbare Kontaktpersonen sind seit März wieder aus der Quarantäne entlassen worden.
Das Gesundheitsamt Berchtesgadener Land weist ausdrücklich darauf hin, dass Personen in Quarantäne aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr die eigene Wohnung/das eigene Haus nicht verlassen dürfen und für das Gesundheitsamt jederzeit zu Hause erreichbar sein müssen. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.
Weiterhin erfreulich ist die Entwicklung bei den in den Kliniken im Berchtesgadener Land stationär behandelten Covid-19-Patienten: derzeit sind dies nur noch 5 Personen (gleich zur letzten Meldung). Davon werden unverändert zur letzten Meldung 2 Patienten intensivmedizinisch betreut.
Hinweis: Einige dieser 5 Patienten haben ihren Wohnsitz nicht im Berchtesgadener Land und gehören somit auch nicht zu der Gesamtgruppe der insgesamt bestätigten 306 BGL-Corona-Fälle.
Der Rückgang der Infektionen mit dem Coronavirus hat viele Wiederinbetriebnahmen ermöglicht, zum Beispiel in Hotels, Gaststätten, sportlichen und touristischen Einrichtungen. Diese sind aber nur dann zulässig, wenn der Betreiber ein detailliertes Hygienekonzept erstellt hat und die Vorgaben, wie unter anderem die namentliche Erfassung der Gäste, erfüllt. Es droht sonst ein Bußgeld von 5.000,00 €.
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