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Verdacht einer verbotswidrig geplanten Gleitschirmaußenlandung in Ramsau

Die Polizei traf auf einem Feld auf den Eigentümer und einen Gleitschirmpiloten. Vor Ort wurde bekannt, dass es auf dem Feld bereits mehrfach zu Landungen kam.

Am frühen Samstagnachmittag, dem 23.05.2020, wurde der Polizei in Berchtesgaden eine widerrechtliche Außenlandung, von einem Gleitschirm, im Gemeindebereich Ramsau, mitgeteilt.

Beim darauffolgenden Polizeieinsatz wurde der Gleitschirmpilot, sowie der Grundstückseigentümer auf dem Feld angetroffen. Es wurde festgestellt, dass der Gleitschirmflieger seinen Pkw unweit des Feldes geparkt hatte und laut eigenen Angaben vom Hirschkaser gestartet war. Weiter wurde durch den Grundstückseigentümer berichtet, dass es auf seiner landwirtschaftlichen Fläche vermehrt zu Landungen von Gleitschirmpiloten kommt und hierdurch Schäden entstehen, welche nicht mehr geduldet werden können. Da Gleitschirme nicht motorisiert sind, ist eine Außenlandung bei fehlender oder aussetzender Thermik unumgänglich und zulässig. Allerdings ist der Pilot dann verpflichtet dem Grundstückseigentümer seinen Namen und seine Versicherung, für eventuell entstandene Schäden, mitzuteilen. Der Grundstückseigentümer darf im Gegenzug dann den Abtransport des Fluggerätes nicht verhindern.

Das Starten und Landen mit einem Luftfahrzeug außerhalb genehmigter Start- und Landeplätze stellt in Deutschland eine Straftat nach dem Luftverkehrsgesetz dar. Die Polizei ermittelt.

red/Pressemitteilung Polizei Berchtesgaden

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