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Erneut keine neuen Coronavirus-Infektionsfälle und keine weiteren Todesfälle

Das Gesundheitsamt im Landratsamt Berchtesgadener Land informiert, dass es weiterhin keine weiteren bestätigten SARS-CoV-2-Fall im Landkreis Berchtesgadener Land gibt. Die Gesamtzahl der Corona-Infektionsfälle verbleibt somit konstant bei 298 (Meldestand: 11.05.2020, 10:00 Uhr). Aktuell steht der 7-Tage-Inzidenz-Wert für den Landkreis bei 13,22.

Von den insgesamt 298 mit Wohnsitz im Berchtesgadener Land registrierten SARS-CoV-2-Fällen sind bisher 257 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen. Insgesamt befinden sich derzeit noch 19 SARS-CoV-2-Infizierte in medizinischer Behandlung. Die Gesamtzahl der bisher mit oder an einer COVID-19-Erkrankung Verstorbenen bleibt unverändert bei 22.

Bei allen positiv getesteten Corona-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen wie z. B. eine häusliche Quarantäne ein. Mittlerweile befinden sich nur noch 24 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne (36 weniger im Vergleich zum Vortag). Insgesamt 804 unmittelbare Kontaktpersonen sind wieder aus der Quarantäne entlassen worden.

Das Gesundheitsamt Berchtesgadener Land weist ausdrücklich darauf hin, dass Personen in Quarantäne aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr die eigene Wohnung/das eigene Haus nicht verlassen dürfen und für das Gesundheitsamt jederzeit zu Hause erreichbar sein müssen. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.

Derzeit befinden sich in den Kliniken im Berchtesgadener Land noch 35 COVID-19-Patienten in stationärer Behandlung (1 weniger im Vergleich zu gestern), davon sind weiterhin noch 4 Personen in intensivmedizinischer Betreuung (keine Änderung im Vergleich zu gestern). Viele dieser 35 Patienten haben ihren Wohnsitz nicht im Berchtesgadener Land und gehören somit auch nicht zu der Gesamtgruppe der insgesamt bestätigten 298 BGL-Corona-Fälle.

Informationen zu den beschlossenen „Lockerungen“


Die Bayerische Staatsregierung hat mit Allgemeinverfügung stufenweise „Lockerungen“ ab 4. Mai 2020 beschlossen.

Die wichtigsten Erleichterungen zusammengefasst:
• Die bisherige Ausgangsbeschränkung wird aufgehoben und in eine Kontaktbeschränkung umgewandelt.
• Schrittweise Rückkehr der Schülerinnen und Schüler in ihre Schulen.
• Begrenzte Besuche in Krankenhäusern, Pflege-, Senioren- und Behinderteneinrichtungen.
• Kinderbetreuung im privaten Umfeld in festen Kleingruppen und schrittweise in den Einrichtungen.
• Individualsport im Freien mit bis zu 5 Personen möglich.
• Öffnung aller Geschäfte, Bibliotheken, Museen sowie der Außenbereiche von Zoos.
• schrittweise Öffnung der Gastronomie ab 18. Mai.

Alle Erleichterungen sind allerdings mit der Auflage verbunden, die vier Grundregeln der Hygiene einzuhalten. Nur so kann ein erneutes Ansteigen der Infektionsraten vermieden werden.
1. Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Einkaufen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln
2. Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 bis 2 Metern zu anderen – auch mit Mund-Nasen-Bedeckung.
3. Häufiges und gründliches Hände-Waschen mit Wasser und Seife.
4. Beachtung der Husten- und Niesetikette (Einmaltaschentücher verwenden, Husten und Niesen in die Ellenbeuge).

Alle Erleichterungsmaßnahmen mit Terminen im Einzelnen finden Sie auch unter:
www.coronavirus.bayern.de

Wichtige Information zur „Maskenpflicht“


Aus gegebenem Anlass informiert das Landratsamt Berchtesgadener Land darüber, dass Kunststoff-Visiere oder sogenannte „Behelfsgesichtsschilder“ (Shields) den Mund-Nasen-Schutz nicht ersetzen.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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