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Keine neuen Coronavirus-Infektionsfälle und keine neuen Todesfälle

Das Gesundheitsamt im Landratsamt Berchtesgadener Land informiert, dass es seit gestern keinen weiteren bestätigten SARS-CoV-2-Fall im Landkreis Berchtesgadener Land gibt. Die Gesamtzahl der Corona-Infektionsfälle verbleibt somit konstant bei 298 (Meldestand: 10.05.2020, 10:00 Uhr). Aktuell steht der 7-Tage-Inzidenz-Wert für den Landkreis bei 12,3.

Von den insgesamt 298 mit Wohnsitz im Berchtesgadener Land registrierten SARS-CoV-2-Fällen sind bisher 257 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen. Das sind zwei Personen mehr im Vergleich zur Meldung von gestern. Insgesamt befinden sich derzeit 19 SARS-CoV-2-Infizierte in medizinischer Behandlung, zwei Personen weniger als am Vortag. Die Gesamtzahl der bisher mit oder an einer COVID-19-Erkrankung Verstorbenen bleibt unverändert bei 22.

Bei allen positiv getesteten Corona-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen wie z. B. eine häusliche Quarantäne ein. Unverändert befinden sich weiterhin 60 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne. Insgesamt 768 unmittelbare Kontaktpersonen sind wieder aus der Quarantäne entlassen worden (keine Änderung seit dem 08.05.2020).

Das Gesundheitsamt Berchtesgadener Land weist ausdrücklich darauf hin, dass Personen in Quarantäne aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr die eigene Wohnung/das eigene Haus nicht verlassen dürfen und für das Gesundheitsamt jederzeit zu Hause erreichbar sein müssen. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.

Derzeit befinden sich in den Kliniken im Berchtesgadener Land noch 36 COVID-19-Patienten in stationärer Behandlung (2 weniger im Vergleich zu gestern), davon sind noch 4 Personen in intensivmedizinischer Betreuung (keine Änderung im Vergleich zu gestern). Viele dieser 36 Patienten haben ihren Wohnsitz nicht im Berchtesgadener Land und gehören somit auch nicht zu der Gesamtgruppe der insgesamt bestätigten 298 BGL-Corona-Fälle.

Aktuelle Hinweise zu Besuchen in Krankenhäusern und Altenheimen


Das Landratsamt empfiehlt dringend, sich vor einem Besuch in jedem Fall mit der jeweiligen Einrichtung bzw. Station in Verbindung zu setzen und einen Besuchstermin zu vereinbaren. Außerdem gilt grundsätzlich die Regelung, dass jeder Patient oder Bewohner nur einmal täglich von einem Familienangehörigen (Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie oder Geschwister), bei Minderjährigen auch von den Eltern oder Sorgeberechtigten gemeinsam, oder einer weiteren festen Person während einer festen Besuchszeit besucht werden darf. Hierbei müssen alle Besucher namentlich bei der Einrichtung registriert sein. Außerdem sei darauf hingewiesen, dass in den Einrichtungen das konsequente Tragen einer eigenen Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht) vorgeschrieben ist.

Die gesamte Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats Bayern ist unter https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/240/baymbl-2020-240.pdf abrufbar.

„Corona-Hotline“ für alle Fragen zum Corona-Geschehen


Die „Corona-Hotline“ der Bayerischen Staatsregierung steht allen Bürgerinnen und Bürgern täglich von 8:00 bis 18:00 Uhr unter Telefon 0049 89 122 220 zur Verfügung. Sie ist erreichbar als Telefonnummer von „BAYERN DIREKT – Servicestelle der Staatsregierung“. Die Hotline dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen zum Corona-Geschehen. Mittels eingerichteter Kompetenzbereiche findet eine themenbezogene Weiterleitung statt.
Wesentlich betroffene Lebensbereiche der Bürgerinnen und Bürger sind abgedeckt: Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, den Ausgangsbeschränkungen sowie Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler können täglich, auch an den Feiertagen, beantwortet werden.

Bürgertelefon im Landratsamt


Das Bürgertelefon im Landratsamt Berchtesgadener Land berät bei Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus die Bürgerinnen und Bürger unter Telefon 0049 8651 773-151.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgertelefons sind Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie Samstag, Sonn- und Feiertag von 9:00 bis 13:00 Uhr erreichbar.

Darüber hinaus sind alle Informationen stets aktuell auf der Internetseite des Landratsamtes www.lra-bgl.de abrufbar.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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