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Ein neuer Coronavirus-Infektionsfall im Landkreis – Ein weiterer Todesfall

Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit gestern 1 weiteren bestätigten SARS-CoV-2-Fall im Landkreis Berchtesgadener Land gibt, sodass die Gesamtzahl der Corona-Infektionsfälle auf 296 steigt (Meldestand: 08.05.2020, 10:00 Uhr). Seit der gestrigen Meldung ist eine 75-jährige mit Corona infizierte Frau verstorben, so dass die Zahl der Verstorbenen COVID-19-Patienten auf 22 steigt. Aktuell steht der 7-Tage-Inzidenz-Wert für den Landkreis bei 13,2.

Von den insgesamt 296 mit Wohnsitz im Berchtesgadener Land registrierten SARS-CoV-2-Fällen sind bisher 253 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen. Das ist 1 Person mehr im Vergleich zur gestrigen Meldung. Insgesamt befinden sich aktuell 21 SARS-CoV-2-Infizierte in medizinischer Behandlung, 1 Person weniger als am Vortag.

Bei allen positiv getesteten Corona-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen wie z. B. eine häusliche Quarantäne ein. Zum heutigen Stand befinden sich 60 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne. Insgesamt 768 unmittelbare Kontaktpersonen sind mittlerweile wieder aus der Quarantäne entlassen worden.

Das Gesundheitsamt Berchtesgadener Land weist ausdrücklich darauf hin, dass Personen in Quarantäne aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr die eigene Wohnung/das eigene Haus nicht verlassen dürfen und für das Gesundheitsamt jederzeit zu Hause erreichbar sein müssen. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.

Aktuell befinden sich in den Kliniken im Berchtesgadener Land nur noch 39 COVID-19-Patienten in stationärer Behandlung (3 weniger im Vergleich zu gestern), weiterhin sind davon noch 5 Personen in intensivmedizinischer Betreuung. Viele dieser 39 Patienten haben ihren Wohnsitz nicht im Berchtesgadener Land und gehören somit auch nicht zu der Gesamtgruppe der insgesamt bestätigten 296 BGL-Corona-Fälle.

Aktuelle Hinweise zu Besuchen in Krankenhäusern und Altenheimen
Nach der Verkündung der Bayerischen Staatsregierung dürfen ab dem Wochenende als Ausnahme vom grundsätzlich weiterbestehenden Besuchsverbot unter bestimmten Bedingungen wieder Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen durchgeführt werden. Hierbei wird von allen Einrichtungen in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt ein umfassendes Schutz- und Hygienekonzept erarbeitet, um Besuche von Angehörigen wieder zu ermöglichen.

Das Landratsamt Berchtesgadener Land weist jedoch darauf hin, dass es in Einzelfällen noch zu Zutrittsbeschränkungen kommen kann, wenn ein Besuch aus Infektionsschutzgründen nicht vertretbar ist. In jedem Fall muss die Sicherheit von Besuchern, Patienten/Bewohnern und Personal weiterhin bestmöglich gewährleistet sein. Dies erfordert einrichtungsabhängig sehr detaillierte Hygienekonzepte, die jetzt innerhalb weniger Tage zu erstellen sind. Je nach personellen und räumlichen Gegebenheiten wird dies nicht alles ab dem 9. Mai 2020 in allen Einrichtungen umsetzbar sein.

Daher wird die dringende Empfehlung gegeben, sich vor einem Besuch in jedem Fall mit der jeweiligen Einrichtung bzw. Station in Verbindung zu setzen und einen Besuchstermin zu vereinbaren. Außerdem gilt grundsätzlich die Regelung, dass jeder Patient oder Bewohner nur einmal täglich von einem Familienangehörigen (Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie oder Geschwister), bei Minderjährigen auch von den Eltern oder Sorgeberechtigten gemeinsam, oder einer weiteren festen Person während einer festen Besuchszeit besucht werden darf. Hierbei müssen alle Besucher namentlich bei der Einrichtung registriert sein. Außerdem weist das Landratsamt abschließend darauf hin, dass in den Einrichtungen das konsequente Tragen einer eigenen Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht) vorgeschrieben ist.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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