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Vier weitere Coronavirus-Infektionsfälle im Landkreis – Seit einer Woche gibt es keine weiteren Verstorbenen

Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit gestern 4 weitere bestätigte SARS-CoV-2-Fälle im Landkreis Berchtesgadener Land gibt, sodass die Gesamtzahl der Corona-Infektionsfälle auf 295 steigt (Meldestand: 07.05.2020, 10:00 Uhr). Aktuell steht der 7-Tage-Inzidenz-Wert für den Landkreis bei 11,3.

Die 7-Tage-Inzidenz bemisst die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen innerhalb der vergangenen sieben Tage auf 100.000 Einwohner bezogen. Dieser Wert ist innerhalb der letzten 48 Stunden leicht gestiegen, da in der Kreisklinik Berchtesgaden in den letzten beiden Tagen mehrere Personen als an SARS-CoV-2 infizierte bestätigt worden sind. Die Klinikleitung hat umgehend mithilfe des hausinternen Corona-Notfallplans entsprechende Maßnahmen ergriffen und dabei u. a. erkrankte Patienten in andere Kliniken, die COVID-19-Patienten versorgen, verlegt. Die betroffenen Klinikbereiche haben weiterhin verschärfte Zutrittskontrollen bzw. Hygienekonzepte, so dass die Situation grundsätzlich unter Kontrolle ist.

Von den insgesamt 295 mit Wohnsitz im Berchtesgadener Land registrierten SARS-CoV-2-Fällen sind bisher 252 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen. Das sind 2 Personen mehr im Vergleich zur gestrigen Meldung. Insgesamt befinden sich aktuell 22 SARS-CoV-2-Infizierte in medizinischer Behandlung, 2 Person mehr als am Vortag. Die Gesamtzahl der bisher mit oder an einer COVID-19-Erkrankung Verstorbenen bleibt unverändert bei 21.


Die insgesamt 295 bestätigten Corona-Fälle verteilen sich auf folgende Altersgruppen:

AltersgruppenMännlichWeiblichGesamt (Altersgruppen)
0-18 Jährige16521
19-65 Jährige8489173
>65 Jährige4952101
Gesamt (Geschlecht)149146295


Bei allen positiv getesteten Corona-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen wie z. B. eine häusliche Quarantäne ein. Zum heutigen Stand befinden sich 63 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne. Insgesamt 766 unmittelbare Kontaktpersonen sind mittlerweile wieder aus der Quarantäne entlassen worden.

Das Gesundheitsamt Berchtesgadener Land weist ausdrücklich darauf hin, dass Personen in Quarantäne aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr die eigene Wohnung/das eigene Haus nicht verlassen dürfen und für das Gesundheitsamt jederzeit zu Hause erreichbar sein müssen. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.

Aktuell befinden sich in den Kliniken im Berchtesgadener Land nur noch 42 COVID-19-Patienten in stationärer Behandlung (5 weniger im Vergleich zu gestern), weiterhin sind davon nur 5 Personen in intensivmedizinischer Betreuung. Viele dieser 42 Patienten haben ihren Wohnsitz nicht im Berchtesgadener Land und gehören somit auch nicht zu der Gesamtgruppe der insgesamt bestätigten 295 BGL-Corona-Fälle.

Ergänzende Hinweise zu Besuchen in Krankenhäusern und Altenheimen
Nach der Verkündung der Bayerischen Staatsregierung dürfen ab dem Wochenende als Ausnahme vom grundsätzlich weiterbestehenden Besuchsverbot unter bestimmten Bedingungen wieder Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen durchgeführt werden. Hierbei wird von allen Einrichtungen in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt ein umfassendes Schutz- und Hygienekonzept erarbeitet, um Besuche von Angehörigen wieder zu ermöglichen.

Das Landratsamt Berchtesgadener Land weist jedoch darauf hin, dass es in Einzelfällen noch zu Zutrittsbeschränkungen kommen kann, wenn ein Besuch aus Infektionsschutzgründen nicht vertretbar ist. In jedem Fall muss die Sicherheit von Besuchern, Patienten/Bewohnern und Personal weiterhin bestmöglich gewährleistet sein. Dies erfordert einrichtungsabhängig sehr detaillierte Hygienekonzepte, die jetzt innerhalb weniger Tage zu erstellen sind. Je nach personellen und räumlichen Gegebenheiten wird dies nicht alles ab dem 9. Mai 2020 in allen Einrichtungen umsetzbar sein.

Daher wird die dringende Empfehlung gegeben, sich vor einem Besuch in jedem Fall mit der jeweiligen Einrichtung bzw. Station in Verbindung zu setzen und einen Besuchstermin zu vereinbaren. Außerdem gilt grundsätzlich die Regelung, dass jeder Patient oder Bewohner nur einmal täglich von einem Familienangehörigen (Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie oder Geschwister), bei Minderjährigen auch von den Eltern oder Sorgeberechtigten gemeinsam, oder einer weiteren festen Person während einer festen Besuchszeit besucht werden darf. Hierbei müssen alle Besucher namentlich bei der Einrichtung registriert sein. Außerdem weist das Landratsamt abschließend darauf hin, dass in den Einrichtungen das konsequente Tragen einer eigenen Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht) vorgeschrieben ist.

Die gesamte Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats Bayern ist unter https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/240/baymbl-2020-240.pdf abrufbar.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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