Sechs neue Coronavirus-Infektionsfälle im Landkreis
Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit gestern 6 weitere bestätigte SARS-CoV-2-Fälle im Landkreis Berchtesgadener Land gibt, sodass die Gesamtzahl der Corona-Infektionsfälle auf 291 steigt (Meldestand: 06.05.2020, 10:00 Uhr).
Bei allen positiv getesteten Corona-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen wie z. B. eine häusliche Quarantäne ein. Zum heutigen Stand befinden sich nur noch 52 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne, also 18 weniger als am Vortag. Insgesamt 764 unmittelbare Kontaktpersonen sind mittlerweile wieder aus der Quarantäne entlassen worden.
Das Gesundheitsamt Berchtesgadener Land weist ausdrücklich darauf hin, dass Personen in Quarantäne aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr die eigene Wohnung/das eigene Haus nicht verlassen dürfen und für das Gesundheitsamt jederzeit zu Hause erreichbar sein müssen. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.
Aktuell befinden sich in den Kliniken im Berchtesgadener Land 47 COVID-19-Patienten in stationärer Behandlung (5 mehr im Vergleich zu gestern). Von diesen 47 Patienten sind nur noch 5 Personen in intensivmedizinischer Betreuung.
Hinweis: Viele dieser 47 Patienten haben ihren Wohnsitz nicht im Berchtesgadener Land und gehören somit auch nicht zu der Gesamtgruppe der insgesamt bestätigten 291 BGL-Corona-Fälle.
Kfz-Zulassungsbehörde Berchtesgadener Land eingeschränkt geöffnet
Die Kfz-Zulassungsbehörde im Landratsamt Berchtesgadener Land ist ab morgen wieder für den Parteienverkehr geöffnet. Dies allerdings nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Zudem können Zulassungen unter https://www.lra-bgl.de/t/das-landratsamt/buergerservice-portal/ online (iKfz) oder direkt über entsprechende Autohäuser oder Zulassungsdienste durchgeführt werden.
Telefonisch sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KFZ-Zulassung unter 0049 8651 773-383, 0049 8651 773-356 oder 0049 8651 773-318 sowie per E-Mail kfz@lra-bgl.de erreichbar und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.
„Maskenpflicht“ für Besucher im Landratsamt
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (selbstgenähte Masken, Schals, Multifunktionstücher, etc.) auch für Besucher im Landratsamt Berchtesgadener Land besteht.
Das Tragen einer Maske ersetzt jedoch nicht das Einhalten von Hygienestandards und Abstandsregeln.