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Wieder ein neuer Coronavirus-Infektionsfall im Landkreis

Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es seit gestern einen weiteren bestätigten SARS-CoV-2-Fall im Landkreis Berchtesgadener Land gibt, sodass die Gesamtzahl der Corona-Infektionsfälle auf 285 steigt (Meldestand: 05.05.2020, 10:00 Uhr).

Von diesen insgesamt 285 mit Wohnsitz im Berchtesgadener Land registrierten SARS-CoV-2-Fällen sind bisher 246 Personen wieder genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen. Das sind 9 Personen mehr im Vergleich zur gestrigen Meldung. Insgesamt befinden sich aktuell nur noch 18 SARS-CoV-2-Infizierte in medizinischer Behandlung, 8 Person weniger als am Vortag. Die Gesamtzahl der bisher mit oder an einer COVID-19-Erkrankung Verstorbenen bleibt unverändert bei 21.

Bei allen positiv getesteten Corona-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen wie z. B. eine häusliche Quarantäne ein. Zum heutigen Stand befinden sich 70 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne. Insgesamt 745 unmittelbare Kontaktpersonen sind mittlerweile wieder aus der Quarantäne entlassen worden.

Das Gesundheitsamt Berchtesgadener Land weist ausdrücklich darauf hin, dass Personen in Quarantäne aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr die eigene Wohnung/das eigene Haus nicht verlassen dürfen und für das Gesundheitsamt jederzeit zu Hause erreichbar sein müssen. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.

Aktuell befinden sich in den Kliniken im Berchtesgadener Land nur noch 42 COVID-19-Patienten in stationärer Behandlung (9 weniger im Vergleich zu gestern). Von diesen 42 Patienten sind weiterhin 6 Personen in intensivmedizinischer Betreuung.

Hinweis: Viele dieser 42 Patienten haben ihren Wohnsitz nicht im Berchtesgadener Land und gehören somit auch nicht zu der Gesamtgruppe der insgesamt bestätigten 285 BGL-Corona-Fälle.

Lockerungen der bestehenden Corona-Regelungen beschlossen


Im Anschluss an die heutige Kabinettssitzung hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder im Rahmen einer Pressekonferenz über zahlreiche Erleichterungen bei den aktuell geltenden Maßnahmen in der Corona-Pandemie informiert.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
• Die bestehende Ausgangsbeschränkung wird ab morgen, 6. Mai 2020 in eine Kontaktbeschränkung umgewandelt. Neben einer weiteren Person dürfen auch engere Familienmitglieder, d. h. neben Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, auch Verwandte in gerader Linie und Geschwister getroffen oder besucht werden.
• Ab 6. Mai 2020 dürfen auch wieder Spielplätze (keine Bolzplätze) geöffnet werden.
• Mit Wirkung ab dem 9. Mai 2020 wird das bestehende Besuchsverbot in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen, Intensivpflege-WGs, Altenheimen und Seniorenresidenzen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen unter strengen Auflagen gelockert.
• Für Gastronomie, Hotellerie und Tourismus werden ab Mitte Mai 2020 Lockerungen – jedoch unter strengen Auflagen – angekündigt:
Ab 18. Mai 2020 darf zunächst die Gastronomie im Außenbereich geöffnet werden, ab 25. Mai 2020 folgen dann Speisegaststätten im Innenbereich, ab 30. Mai 2020 (Pfingsten) dürfen Hotels wieder Gäste beherbergen sowie weitere Tourismusangebote (z. B. Seenschifffahrt, Freizeitparks, etc.) öffnen.

WICHTIG: Weiterhin gelten die aktuell gültigen Hygienevorschriften. Das Abstandsgebot von mindestens 1,5 m bleibt bestehen.

Weitere Lockerungen sowie nähere Informationen werden auf der Internetseite der Bayerischen Staatsregierung unter https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-5-mai-2020/ bekannt gegeben.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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