Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es mittlerweile insgesamt 273 bestätigte Corona-Fälle im Landkreis Berchtesgadener Land gibt (Meldestand: 24.04.2020, 10:00 Uhr); das bedeutet einen Anstieg um 6 Corona-Infektionsfälle im Vergleich zum Vortag. Seit gestern gab es einen weiteren Todesfall einer 83-jährigen Patientin, so dass die Zahl der verstorbenen Covid-19-Patienten im Landkreis auf 18 Personen steigt. 186 Personen sind mittlerweile genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen.
Aktuell befinden sich nur noch 69 COVID-19-Patienten in Behandlung, so dass die Zahl der Genesenen die der positiv getesteten Corona-Fälle erfreulicherweise übersteigt. Bei allen positiv getesteten Corona-Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen wie z. B. eine häusliche Quarantäne ein. Gegenwärtig befinden sich 75 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne. 691 unmittelbare Kontaktpersonen sind mittlerweile aus der Quarantäne entlassen worden.
Das Gesundheitsamt Berchtesgadener Land weist ausdrücklich darauf hin, dass Personen in Quarantäne aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr die eigene Wohnung/das eigene Haus nicht verlassen dürfen und für das Gesundheitsamt jederzeit zu Hause erreichbar sein müssen. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.
Aktuell befinden sich derzeit 64 COVID-19-Patienten in stationärer Behandlung, davon nur noch 7 Patienten in intensivmedizinischer Betreuung (3 Patienten weniger als am Vortag). Diese 64 Patienten haben aber nicht alle ihren Wohnsitz im Berchtesgadener Land und gehören somit nicht automatisch zu der Gruppe der insgesamt 267 bestätigten BGL-Corona-Fälle.
Hinweis: Die gemeldete Zahl der bestätigten Corona-Fälle gibt immer die Summe aller jemals gemeldeten, infizierten Patienten im Landkreis Berchtesgadener Land, die hier auch ihren Wohnsitz haben, wieder. Darin enthalten sind auch Personen, die bereits wieder gesund und virenfrei sind. Die Gesamtzahl kann also nur steigen, von ihr werden die wieder genesenen und virenfreien Fälle nicht abgezogen.
Wie das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege am 21. April 2020 beschlossen hat, gilt ab Montag, 27. April 2020 in Bayern die sogenannte „Maskenpflicht“ beim Einkaufen und im Öffentlichen Personennahverkehr. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (selbstgenähte Masken, Schlauchschals, Multifunktionstücher, etc.) gilt ab 6 Jahren. Nähere Informationen gibt es im Bayerischen Ministerialblatt unter https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/mam/dokumente/bereich5/coronavirus/2020-04-21_baymbl-notbekanntmachung_mundschutzpflicht.pdf.
Zusätzlich zu den staatlich angeordneten Vorgaben empfiehlt die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK), die Mund-Nasen-Bedeckung im gesamten öffentlichen Raum (insbesondere bei Begegnungen mit anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstands) zu tragen. Kunststoff-Visiere oder sogenannte „Behelfsgesichtsschilder“ (Shields) ersetzen den Mund-Nasen-Schutz nicht.
Für Bürgerinnen und Bürger gibt es zwei Möglichkeiten, sich einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu besorgen:
• Erwerb über den freien Markt
• alternativ: Selbstherstellung von einfachsten und waschbaren Alltagsmasken (sogenannte „Community-Masken“ – zahlreiche Anleitungen im Internet verfügbar)
Die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) im Landratsamt Berchtesgadener Land koordiniert die Verteilung ausschließlich an Bedarfsträger (z. B. Kliniken, stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen, etc.). Auch über Hilfsorganisationen (z. B. BRK, Malteser, THW, etc.) können derzeit keine Alltagsmasken zur Verfügung gestellt werden.
Ideen und Tipps für den Familienalltag während der Ausgangsbeschränkungen
Die Familienförderstelle im Amt für Kinder, Jugend und Familien hat unter www.familienfoerderung-bgl.de „Ideen und Tipps für den Familienalltag während der Ausgangsbeschränkungen aufgrund des Corona-Virus“ zusammengestellt. Hier gibt es Hinweise für Familien zum Thema „Beschäftigung, Spiel und Bewegung“, „Anregungen für das Lernen zu Hause“ und „Kindgerechte Informationen zum Thema Corona-Virus“.
Wie bereits berichtet, ist das Landratsamt Berchtesgadener Land für Besucherverkehr geschlossen. Dringende, nicht aufschiebbare Erledigungen im Landratsamt sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Ab Montag den 27. April 2020 gilt auch für Besucher im Landratsamt Berchtesgadener Land eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (selbstgenähte Masken, Schals, Multifunktionstücher, etc).
Alltags- oder Behelfsmasken aus Stoff können in der Regel öfters getragen werden, wenn bestimmte Hygiene-Maßnahmen eingehalten werden. Alle propagierten Methoden basieren auf der Erkenntnis, dass das Virus hitzeempfindlich ist. Um eine Textilmaske zu reinigen, genügt es, sie bei mindestens 60 Grad in der Waschmaschine zu waschen.
Eine weitere Möglichkeit ist, die Textilmaske in einem Topf mit Wasser auskochen. Wichtig danach: Gut trocknen lassen! Als sicher gilt auch die Backofen-Methode: Die Maske im Ofen bei 60 Grad eine halbe Stunde "backen". Das funktioniert laut Medizinern auch mit chirurgischem Mund-Nasen-Schutz und sogar mit FFP-Masken.
Das Tragen einer Maske ersetzt jedoch nicht das Einhalten von Hygienestandards und Abstandsregeln.
Wichtig bei allen Masken:
• Sobald sie kleinste Schäden aufweisen: Entsorgen!
• Sobald die Masken beim Tragen durchfeuchtet sind, sofort wechseln!
• Vorsicht vor der Masken-Außenseite – hier sammeln sich möglicherweise Erreger! Nur an den Bändern anfassen!
• Vor und nach dem An- und Ablegen Hände gründlich mit Seife reinigen!
Nach einer Empfehlung an die Ordnungsämter der Gemeinden bleiben die öffentlichen Ausflugs- und Wanderparkplätze im Landkreis Berchtesgadener Land weiterhin gesperrt.
Sport und Bewegung an der frischen Luft sollten nur in unmittelbarer Umgebung vom Zuhause ausgeübt werden. Sinn der Ausgangsbeschränkungen nach der Allgemeinverfügung des Freistaats Bayern ist, soziale Kontakte außerhalb des eigenen Hausstands auf ein Mindestmaß zu beschränken, um einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken.
Die Eindämmung der Infektionsgefahr mit dem Covid-19-Virus ist auch weiterhin dringend notwendig. Deshalb bitten sowohl Experten aus Medizin und Forschung, aber auch die örtlichen Verantwortlichen der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) und der Hilfs- und Rettungsorganisationen, die Bevölkerung, die Beschränkungen zu beachten.
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