Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es mittlerweile insgesamt 257 bestätigte Corona-Fälle im Landkreis Berchtesgadener Land gibt (Meldestand: 20.04.2020, 10:00 Uhr); das bedeutet einen Anstieg um 2 Corona-Infektionsfälle im Vergleich zum Vortag. Seit gestern sind keine weiteren Patienten verstorben, so dass es derzeit bei 14 gemeldeten Corona-Sterbefällen (in der Alterspanne von 69 bis 92 Jahren, davon 4 Frauen und 10 Männer) bleibt. 145 Personen sind mittlerweile genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen.
Aktuell befinden sich nur noch 98 COVID-19-Patienten in Behandlung. Bei diesen Fällen ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen wie z. B. eine häusliche Quarantäne ein. Gegenwärtig befinden sich 132 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne. 594 unmittelbare Kontaktpersonen sind mittlerweile aus der Quarantäne entlassen worden.
Das Gesundheitsamt Berchtesgadener Land weist ausdrücklich darauf hin, dass Personen in Quarantäne aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr die eigene Wohnung/das eigene Haus nicht verlassen dürfen und für das Gesundheitsamt jederzeit zu Hause erreichbar sein müssen. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.
Zum heutigen Meldestand sind im Landkreis Berchtesgadener Land insgesamt 67 COVID-19-Patienten in stationärer Behandlung, 9 davon befinden sich in intensivmedizinischer Betreuung. Diese 67 Patienten haben aber nicht alle ihren Wohnsitz im Berchtesgadener Land und gehören somit nicht automatisch zu der Gruppe der insgesamt 257 bestätigten BGL-Corona-Fälle.
Hinweis: Die gemeldete Zahl der bestätigten Corona-Fälle gibt immer die Summe aller jemals gemeldeten, infizierten Patienten im Landkreis Berchtesgadener Land, die hier auch ihren Wohnsitz haben, wieder. Darin enthalten sind auch Personen, die bereits wieder gesund und virenfrei sind. Die Gesamtzahl kann also nur steigen, von ihr werden die wieder genesenen und virenfreien Fälle nicht abgezogen.
Ab 20.04.2020 gilt die Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV) vom 16. April 2020 des Freistaats Bayern. Diese ist unter https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/205/baymbl-2020-205.pdf abrufbar.
In der 2. BayIfSMV werden u. a. folgende Themen geregelt:
• Veranstaltungs- und Versammlungsverbot
• Betriebsuntersagungen
• Besuchsverbote
• Hochschulen
• Allgemeine Ausgangsbeschränkungen
• Öffentlicher Personennahverkehr
• Ordnungswidrigkeiten
Unter dem Link des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/04/20200417_faq_corona_betriebsuntersagungen_stmwi.pdf sind die genauen Regelungen für Betriebe (z. B. Betriebsuntersagungen, Öffnungszeiten, etc.) aufgeführt.
Daneben wurde die sogenannte Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) des Freistaats Bayern bis 3.Mai 2020 verlängert, die die Einreisebestimmungen nach Deutschland beinhaltet. Nähere Informationen unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-192/.
Wichtig:
• Die Einreisebestimmungen nach Deutschland liegen in der Zuständigkeit des Bundes. Die Bundespolizei prüft, ob dringende Gründe vorliegen, die eine Einreise rechtfertigen. Deutsche Staatsangehörige dürfen nach wie vor nach Deutschland einreisen.
• Sofern eine Einreise gestattet ist, bestimmt die EQV (des Freistaats Bayern) für Einreisen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (über ein anderes Bundesland) in den Freistaat Bayern: Die einreisende Person muss sich nach Einreise gemäß § 1 EQV in häusliche Quarantäne begeben, außer es liegt einer der Ausnahmetatbestände oder eine erteilte Befreiung nach § 2 EQV vor.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat den neuen „Corona-Bonus“ im Gesundheits- und Pflegebereich beschlossen. Nähere Informationen zur Antragstellung sind auf der Website des Bayerischen Landesamtes für Pflege unter https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmgp/stmgp/corona_pflegebonus/index abrufbar.
Besorgte Bürger werden gebeten, sich bei Fragen zum Coronavirus an die Hotline des Gesundheitsministeriums zu wenden: Telefon 0049 9131 6808-5101.
Bürgerinnen und Bürger mit einschlägigen Symptomen, die ihren Hausarzt außerhalb der Öffnungszeiten oder telefonisch nicht erreichen, können sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden: Telefon 116117
Viele weiteren Antworten rund um den Patientenservice sind auch auf der offiziellen Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) erhältlich.
Das Bürgertelefon im Landratsamt Berchtesgadener Land berät bei Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus die Bürgerinnen und Bürger unter Telefon 0049 8651 773-151.
Seit heute sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgertelefons von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag bis Sonntag von 8:00 bis 12:00 Uhr erreichbar.
Darüber hinaus sind alle Informationen stets aktuell auf der Internetseite des Landratsamtes www.lra-bgl.de abrufbar.
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