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Aktuell insgesamt 227 bestätigte Coronavirus-Infektionsfälle – Zahl der Todesfälle steigt auf 7 Personen

Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es mittlerweile insgesamt 227 bestätigte Corona-Fälle im Landkreis Berchtesgadener Land gibt (Meldestand: 15.04.2020, 10:00 Uhr); das bedeutet einen Anstieg um einen Corona-Infektionsfall im Vergleich zum Vortag. 108 Personen sind mittlerweile genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen.

Bei den 112 aktuell in Behandlung befindlichen COVID-19-Patienten ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen wie z. B. eine häusliche Quarantäne ein. Gegenwärtig befinden sich 152 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne. 527 unmittelbare Kontaktpersonen sind mittlerweile aus der Quarantäne entlassen worden.

Das Gesundheitsamt Berchtesgadener Land weist ausdrücklich darauf hin, dass Personen in Quarantäne aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr die eigene Wohnung/das eigene Haus nicht verlassen dürfen und für das Gesundheitsamt jederzeit zu Hause erreichbar sein müssen. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.

Die gemeldete Zahl der bestätigten Coronafälle gibt die Summe aller jemals gemeldeten, infizierten Patienten im Landkreis Berchtesgadener Land, die hier auch ihren Wohnsitz haben, wieder. Darin enthalten sind auch Personen, die bereits wieder gesund und virenfrei sind. Die Gesamtzahl kann also nur steigen, von ihr werden die wieder genesenen und virenfreien Fälle nicht abgezogen.

Aktuell sind im Landkreis Berchtesgadener Land insgesamt 53 COVID-19-Patienten in stationärer Behandlung, 9 davon befinden sich in intensivmedizinischer Betreuung. Diese 53 Patienten haben aber nicht alle ihren Wohnsitz im Berchtesgadener Land und gehören somit nicht automatisch zu der Gruppe der insgesamt 227 bestätigten BGL-Coronafälle.

Nach drei Todesfällen am 31.03.2020 und je einem am 02.04.2020 und am 11.04.2020 gemeldeten Sterbefall hat sich die Zahl der Todesfälle seit dem gestrigen Tag um 2 Personen auf 7 COVID-19-Patienten erhöht.

Therapeutische Behandlung bei dringender medizinischer Erforderlichkeit


In den vergangenen Tagen kam es immer wieder zu Unsicherheiten, ob medizinisch notwendige Behandlungen durch Praxen für medizinische Fußpflege, Podologie, Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie durchgeführt werden dürfen.

Zur Klarstellung: Soweit eine ärztliche Verordnung (Rezept) vorliegt, ist die medizinische Notwendigkeit gegeben. Bei Vorlage eines Rezeptes kann der Therapeut somit generell die Behandlung durchführen. Viele behandelnde Praxen nutzen bereits eigenständige Methoden, um zusammen mit ihren Patienten zu erörtern, inwieweit laufende Behandlungen ausgesetzt werden können.

Das Landratsamt Berchtesgadener Land wird in diesen Fällen keine Einzelfallprüfungen durchführen. Die behandelnden Praxen werden weiter darum gebeten, in der bisher gezeigten Eigenverantwortlichkeit und in Absprache mit den Patienten und Ärzten zu handeln.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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