Das Gesundheitsamt im Landratsamt informiert, dass es mittlerweile insgesamt 219 bestätigte Coronafälle im Landkreis Berchtesgadener Land gibt (Meldestand: 10.04.2020, 12:00 Uhr); das bedeutet einen Anstieg um 3 Coronainfektions-Fälle im Vergleich zum Vortag. 87 Personen sind mittlerweile genesen und ihre Quarantänezeit ist ausgelaufen.
Bei den unverändert zum Vortag insgesamt 128 aktuell in Behandlung befindlichen COVID-19-Patienten ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen und leitet die notwendigen Maßnahmen ein (z. B. häusliche Quarantäne und medizinische Versorgung). Gegenwärtig befinden sich 168 direkte Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne. 465 unmittelbare Kontaktpersonen sind mittlerweile aus der Quarantäne entlassen worden.
Das Gesundheitsamt Berchtesgadener Land weist ausdrücklich darauf hin, dass Personen in Quarantäne aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr die eigene Wohnung/das eigene Haus nicht verlassen dürfen und für das Gesundheitsamt jederzeit zu Hause erreichbar sein müssen. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.
Die gemeldete Zahl der bestätigten Coronafälle gibt die Summe aller jemals gemeldeten, infizierten Patienten im Landkreis Berchtesgadener Land, die hier auch ihren Wohnsitz haben, wieder. Darin enthalten sind auch Personen, die bereits wieder gesund und virenfrei sind. Die Gesamtzahl kann also nur steigen, von ihr werden die wieder genesenen und virenfreien Fälle nicht abgezogen.
Aktuell sind im Landkreis Berchtesgadener Land insgesamt 52 COVID-19-Patienten in stationärer Behandlung, 10 davon befinden sich in intensivmedizinischer Betreuung. Diese 52 Patienten haben aber nicht alle ihren Wohnsitz im Berchtesgadener Land und gehören somit nicht automatisch zu der Gruppe der insgesamt 219 bestätigten BGL-Coronafälle.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am 09.04.2020 eine Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus (Einreise-Quarantäneverordnung – EQV) erlassen. Diese Verordnung gilt vom 10. bis 19. April 2020. Gemäß dieser Verordnung haben sich Ein- und Rückreisende vom Ausland nach der Einreise unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben.
Ausgenommen von der seit heute gültigen Verordnung sind u.a. Bundeswehrangehörige und Personen, die berufsbedingte Beförderungen ausüben bzw. einer nachweislich systemrelevanten Tätigkeit nachgehen.
Betroffene Reiserückkehrer müssen sich bei der Kreisverwaltungsbehörde melden, wenn sie in der Zeit zwischen 10. und 19.04.2020 einreisen. Dazu sollen sie mit dem Bürgertelefon unter 0049 8651 773-151 Kontakt aufnehmen und ihre Kontaktdaten angeben (wenn möglich mit E-Mail). Sie erhalten dann vom Gesundheitsamt ergänzende Informationen zum gebotenen Verhalten während der Quarantänezeit.
Der genaue Inhalt der Einreise-Quarantäneverordnung ist unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-192/ abrufbar.
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